Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeitgestaltung Elternzeit

Frage: Arbeitszeitgestaltung Elternzeit

Frau_Fröhlich

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst mein Arbeitsvertrag ist unbefristet - wöchentliche Arbeitszeit 20 Std. Im Juni letzten Jahres ist unser Sohn zu Welt gekommen. Ich habe vorsorglich zwei Jahre Elternzeit angemeldet - im gleichen Zuge habe ich mitgeilt dass ich nach einem Jahr meine Tätigkeit wieder aufnehme ohne Arbeitszeitreduzierung. Im März habe ich die Personalabteilung über die neue "Arbeitszeitgestaltung" informiert - mein Zeitkorridor liegt zwischen 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Meine reguläre Arbeitszeit vor der Schwangerschaft u. Geburt lag immer zwischen 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Mein Anliegen wurde abgelehnt - laut Arbeitgeber kann ich meine Tätigkeit zwar im selben Bereich wieder aufnehmen aber nur mit der gleichen Arbeitszeitverteilung wie vor der Schwangerschaft o. ein Beteichwechsel da ich einen Vertrag mit der Stadt habe und überall eingesetzt werden kann kann. Da ich meinen Beteich nicht wechseln möchte habe ich daraufhin den Personalrat über mein Anliegen informiert. Vor ein paar Tagen habe ich ein persönliches Gespräch mit meinem Arbeitgeber geführt, der Personalrat war mitdabei - allerdings muss ich dazu sagen das der Personalrat keine große Hilfe war, wir sind ohne klare Absprache in dieses Gespräch gegangen. Ich habe dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass wir (mein Mann und ich ) die Betreuung von unserem von unserem Sohn übernehmen bzw. sicherstellen, das heißt bis er aus dem gröbsten raus ist. Wir möchten unseren Sohn erst ab drei Jahren in die Betreuung übergeben. Fazit: Arbeitgeber sagt nein - auch wenn es nur vorübergehend wäre. Er begründet dies damit, dass ein Personalmangel besteht und meine Aufgabe wäre es als "Springerin" diesen "Mangel" zu vertreten - o. den Bereich wechseln. Und im Vormittagsbereich hätte er keine "Aufgabe" für mich - was nicht sein kann ich kenne die Gegebenheiten auch. Der Arbeitgeber hat zwar einen Vorschlag unterbreitet, im Grunde war es nur "altes auf neu gemacht" ... der Personalrat war davon überzeugt. Frau Bader welche Möglichkeit habe ich? - ohne meinen Bereich wechseln zu müssen, wie oben schon beschrieben nehme ich meine Tätigkeit während der Elternzeit auf. Ich weiß, dass solche Dinge im ermäßen des Arbeitgeber liegt, aber so einfavh kann es dovh nicht sein. Es wäre nur für eine Übergangszeit gedacht.Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie kurz und allgemein. Liebe Grüße NB


malini

Beitrag melden

Du hast kein Anrecht darauf, zu bestimmten Zeiten zu arbeiten - du wirst keine andere Möglichkeit haben. Entweder nicht arbeiten, zu den vorherigen Zeiten oder den Bereich wechseln.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...

Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...

Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn?  Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...