Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeit nach Erziehungsurlaub...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitszeit nach Erziehungsurlaub...

Mitglied inaktiv

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Danke vorab schon bzw noch mal für Ihre Geduld... Ich habe folgendes "Problem"... Ich werde während der Elternzeit weiterarbeiten allerdings nur noch 16 Std/Woche. Ich habe mit dem Chef ausgemacht, daß ich 4 Tage/Woche komme, jedoch meist Nachmittags. Zusätzlich habe ich Ihn gebeten, mir einen für die Elternzeit "übergreifenden" Vertrag auszustellen. Im Original AV steht die Arbeitszeit von 8.00 - 12.00 Uhr täglich drinne. Habe ich nach der Elternzeit wieder Anspruch auf genau diese Arbeitszeit?.. Dies ist mir sehr wichtig, da die Kindergärten hier nur morgens betreuen und an 2 Nachmittagen in der Woche. Soweit ich es verstehe, würde ich wieder meinen "alten" Vertrag haben, mit einer 8 Wöchigen Kündigungsfrist des "Zusatzvertrages" während der Elternzeit... Mensch ist das kompliziert.. Hätte ich nur was "ordentliches" gelernt.... Rechtsanwälting zum Beispiel *g* Liebe Grüße Heike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der EU-Vertrag kann so geschlossen werden, dass er nur für diese Zeit gilt. Dann muss es aber drin stehen. Mit den Zeiten. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Schau, das in dem neuen Vertrag drin steht, daß er nur für die Zeit der EZ gilt und nicht den urspr. Vertrag ersetzt. Und lasse (wenn gewünscht) die Arbeitszeiten reinschreiben. Ab Ende der EZ gilt wieder der alte Vertrag. HTH Désirée IANAL


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