Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeit im Einzelhandel auf 400€ Basis in der 26. SSW

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitszeit im Einzelhandel auf 400€ Basis in der 26. SSW

Erdbeere26

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Guten Tag Frau Bader, Ich hätte eine Frage bezüglich meiner Arbeitszeit im Einzelhandel. Ich befinde mich in der 26. SSW und arbeite neben dem Studium auf 400 € Basis im Einzelhandel. Im Mutterschutzgesetz ist vorgeschrieben, dass schwangere Frauen ab der 21. SSW nicht mehr als 4 Stunden täglich im Stehen arbeiten dürfen. Gilt diesere Regelung auf für schwangere Angestellte, die "nur" auf 400 € Basis arbeiten und daher auch nicht täglich arbeiten müssen? Laut meinem Einsatzplan muss ich den nächsten Wochen mehrmals 5 Stunden am Stück ohne Pause arbeiten, da in unserem Betrieb eine Pause, auch für Schwangere, erst nach 6,5 Stunden vorgesehen ist. Als ich meinen Arbeitgeber darauf angesprochen habe, dass ich nicht mehr als 4 Stunden im Stehen arbeiten darf und daher um eine Änderung im Einsatzplan gebeten habe, wurde mir mitgeteilt, dass ihnen eine solche Regelung nicht bekannt sei. Und da mir eine Sitzgelegenheit zur Verfügung steht, die ich aber, wenn im Laden viele Kunden betreut werden müssen, nicht nutzen kann, da wir keinen Pausenraum haben und sich diese "Sitzgelegenheit" auf einen Sessel im Verkaufsraum beschränkt, der von Kunden genutzt werden darf, habe ich keinen Anspruch auf eine Tätigkeit von nur vier Stunden und muss die 5 Stunden ohne Pause im Stehen arbeiten. Mein Arbeitgeber sieht sich daher im Recht. Ich bin mit meinem Latein am Ende und weiss nicht mehr was richtig und was falsch ist.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Stehen bezieht sich auf Tàtigkeiten, bei denen man stillsteht und sich gar nicht bewegt. Das gilt auch bei Minijobs Liebe Grùsse NB


Mitglied inaktiv

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1. Die Einschränkung von nicht länger als 4 h im Stehen gilt unabhängig davon, wieviel man verdient oder wieviele Wochenstunden man arbeitet. 2. Mit Stehen ist im MuSchG allerdings nur bewegungsarmes Stehen auf engem Raum gemeint. Wenn du im Laden herumgehst, um Kunden zu beraten, dann ist das keine Tätigkeit im Stehen im Sinne dieses Verbots, sondern eine Tätigkeit im Stehen und Gehen. 3. Wenn du ständig in einer Stehkasse bewegungsarm stehen musst, dann sollte der AG dir dort eine Stehhilfe bereitstellen, damit der Rücken und die Beine entlastet werden. 4. In jedem Fall darfst du kurze Pausen zwischendurch machen, wenn es nötig ist. 5. Wenn Unklarheiten oder Mißstände bestehen, wende ich an die Gewerbeaufsicht. Dort muss auch jede Schwangerschaft gemeldet werden.


Erdbeere26

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Hallo uriah, Danke für die Antwort. Ja, ich muss nicht immer stehen, sondern muss auch rumlaufen und Kunden bedienen, aber im MuSchG steht ja nicht explizit, dass es sich um bewegungsarmes Stehen handelt auf engem Raum, sondern um Tätigkeiten, bei denen man ständig stehen muss. Dazu gehört für mich das Stehen und Laufen ja auch dazu, da ich ja nicht sitze. Und da mir bei fünf Stunden keine Pause zusteht, habe ich auch nicht immer oder an manchen Tagen, wenn viel los ist, keine Möglichkeit mich hinzusetzen, da wir keinen Pausenraum haben und ich vor Kunden im Verkaufsraum nicht sizten darf, sondern sobald jemand in den Laden kommt, wieder aufstehen muss.


Mitglied inaktiv

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Es ist unerheblich was du unter "Stehen" verstehst. Es ist nun mal so wie ich es erklärt habe. Wenn du die Informationen der Gewerbeaufsicht durchliest, wirst du es bestätigt finden. Da du nur 5 Std. arbeitest, werden es sicher nicht mehr als 4 Std. sein, wo du bewegungsarm an der Stelle stehen MUSST ("müssen" steht ausdrücklich im Gesetztestext!). Und wenn nötig, machst du eben eine kleine Pause, auch wenn Kunden gerade bedient werden wollen. Du hast da keine Chance auf ein Beschäftigungsverbot! Die Dinge lassen sich anders regeln.


Erdbeere26

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Ich habe in keinem der Beiträge von einem Beschäftigungsverbot gesprochen! Ich wollte nur wissen, wie es sich genau mit der Regelung von Arbeitszeiten während der Schwangerschaft verhält, wenn man nach der 21. SSW im Einzelhandel arbeitet.


Mitglied inaktiv

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Nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft dürfen werdende Mütter nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie ständig stehen müssen. Unter dem Begriff „ständig stehen“ versteht man hier längeres bewegungsarmes Stehen an einem Platz sowie Bewegung auf einem sehr kleinen Raum. https://www.brd.nrw.de/arbeitsschutz/56_mutterschutz_jugendarbeitsschutz/service/Merkblatt_Mutterschutz.pdf


Erdbeere26

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In dem Schreiben, dass ich von meinem Arbeitgeber nach der Bekanntgabe der Schwangerschaft bekommen habe, steht:"da es sich bei uns in den Stores um eine stehende Tätigkeit handelt", muss eine Sitzmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Also da ist nicht die Rede von einer vorwiegend stehenden Tätigkeit oder einer einer Tätigkeit im Stehen und Gehen.


Mitglied inaktiv

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Die Begriffsdefinition im MuSchG bezieht sich auf bewegungsarm und sehr engem Raum. Das trifft in dem Store sicher nicht zu. Der AG kann 4 std. täglich an 6 Tagen beschäftigen. Dann ist das Problem (das nur du siehst) auch gelöst.


Mitglied inaktiv

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Arbeite selbst im Einzelhandel. Und da habe ich damals beim Telefonat mit dem Gewerbebetrieb zu hören bekommen, das Einzelhandel unter stehend-gehend fällt. Nicht stehend. Und damit müsste ich normal bis Mutterschutz 8 bzw 8,5 Std täglich arbeiten. Pausenregelungen sind auch wo egal, weil schwangeren zusätzlich zu den üblichen pausen Ruhezeiten zugestanden werden müssen. Ansonsten ruf beim Gewerbeamt, die können dir dann mehr Auskunft geben.


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