Sehr geehrte Frau Bader,
mein Arbeitgeber möchte, dass ich verbindlich angebe, welche Zeiträume innerhalb der ersten 24 Monate nach Geburt ich Elternzeit nehme. Wenn ich z.B. Nach 1,5 Jahren feststelle, dass ich doch mehr als 30 Stunden arbeiten möchte, kann ich dann die Elternzeit auch wieder rückgängig machen? Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
S.H.
von
salviathymol
am 02.10.2016, 21:55
Antwort auf:
Arbeitszeit Erhöhung über 30 Stunden
Hallo,
der Arbeitgeber möchte genau das, was im Gesetz steht.
Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.10.2016
Antwort auf:
Arbeitszeit Erhöhung über 30 Stunden
Die Elternzeit kann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden, und dann wird der ursprüngliche Vertrag wieder aktiv.
Mitglied inaktiv - 02.10.2016, 21:59