heizerelli
Hallo, ich habe am 27.02.11 meine Arbeit nach einjähriger Elternzeit wieder aufgenommen. Am ersten Arbeitstag ließ mich mein Chef wissen, daß er beabsichtigt, meinen Arbeitsvertrag von z.Z. 40 Stunden auf 30 Stunden kürzen/ändern will. Mein Chef erwähnte es auch nur so nebenbei. Heute kam ein Brief (Arbeitsvertragsänderung), in dem steht, daß ich ab 01.04.11 nur noch 30 Stunden arbeite (natürlich unter Kürzung meines Lohnes/Gehaltes). Ist das rechtens? Ich bin total geschockt! heizerelli
Hallo, nein, den Vertrag einseitig ändern kann der AG nicht.Nur mit einer Änderungskündigung Liebe Grüsse, NB
desireekk
Na komm, lass Doch erst mal drücken... Ich sehe so etwas ja mit viel innerem (gelassenen) Abstand und sage: "Netter Versuch!" Eine grundlegende Änderung des Arbeitsvertrags würde eine Änderungskündigung bedeuten. Aber: Änderungskündigung beinhaltet das Wort Kündigung. Und das ist ja nicht so einfach :-) Also: er kann nicht so einfach deine Arbeitszeit runtersetzen. Vorallenm darfst Du NICHTS unterschreiben! Wie groß ist der Betrieb? Wieviele Angestellte? Ohne Deine Zustimmung passiert da gar nichts, keine Sorge. Viele Grüße Désirée
Lina_100
Hallo, gehe bitte direkt mit dem Schreiben zu einem Anwalt. Falls es sich um eine Änderungskündigung handelt, laufen dann für dich sehr kurze Fristen (z. B. Kündigungsschutzklage). Falls du Beratungshilfe in Anspruch nehmen kannst, setzte dich mit dem Amtsgericht in Verbindung und besorge schnell einen Beratungshilfeschein. Liebe Grüße
heizerelli
Danke für die Antworten. Muß ich eine richtige Änderungskündigung erhalten? Also im Text stehen? Ich habe ja "nur" eine "Anlage zum bestehenden Arbeitsvertrag - Verlängerung der täglichen Arbeitszeit" bekommen. Wobei ich ja von 40 auf 30 Stunden die Woche gekürzt wurde. Gibt es ein Gesetz, wo ich es nachlesen kann? Wie lange habe ich Einspruchsrecht? Mein Brief erreichte mich am 10.3.11 und geschrieben ist er am 1.4.11. Alles huschhusch geschehen!
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