Ethanol
Hallo, ich muss mal fragen. Zunächst habe ich 2 Betreuungspflichtige Kinder. Als ich meine neue Arbeit begonnen habe, habe ich gleich bekannt gegeben das ich Samstags nur sehr selten arbeiten kann, aufgrund der Kinder und weil mein Mann auch Samstags arbeitet. In meinem Vertrag wurde daraufhin Samstag nach Bedarf eingetragen. Nur die letzten Wochen musste ich alle 2 Wochen dann am Wochenende arbeiten. Nun möchte ich da aber ein Riegel vorschieben da ich auch nicht weiß wie meine Kinder dann betreut werden sollen. Es sind ja keine Puppen die man in die Ecke stellen kann. Kann mein Arbeitgeber mich trotzdem verpflichten? Vielen Dank
Hallo, Sie hätten den Arbeitsvertrag so nicht unterschreiben dürfen. Es hätte eine Höchstgrenze für Samstage drinstehen müssen oder, dass Sie gar nicht samstags arbeiten. Wenn jedoch drin steht, dass Sie Samstag bei Bedarf arbeiten, dann müssen Sie eben dann arbeiten, wenn der Arbeitgeber Bedarf hat. Das kann jeden Samstag sein. Reden Sie dringend mit dem Arbeitgeber. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wenn du das so unterschrieben hast, musst du das wohl erfüllen, wenn deine Wochenarbeitszeit dadurch nicht überschritten wird. Nach Bedarf heißt nach Bedarf und wenn dein AG Bedarf hat......musst du ran. Sonst hätten feste Arbeitszeiten oder xy Wochenstunden, die zwischen Montag und Freitag zu leisten sind in den Vertrag gehört.
lilly1211
Na dann kannst du ja froh sein dass nicht jeden Samstag Bedarf ist. Warum unterschreibst du denn einen Vertrag den du nicht erfüllen kannst oder willst? Der AG ist ja nun nicht für deine Kinderbetreuung verantwortlich. Vielleicht kann er eine Aushilfe einstellen für Samstags?
Ethanol
Es geht nicht darum das man Ssmstags nicht arbeiten möchte. Aber es kann auch nicht die Regel sein, zumal mir gesagt wurde das das es kein Problem sei nur von Montag bis Freitag zu arbeiten. Ich werde ja schon garnicht mehr gefragt. Es ist eine Selbstverständlichkeit geworden und das kann nicht sein. Aber da muss ich tatsächlich mal das gespräch suchen
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