Mitglied inaktiv
Guten morgen Frau Bader Ich bin Zahnarzthelferin und muss morgen meiner Chefin sagen das ich schwanger bin ich habe angst das sie mich direkt kündigt weil sie mit mir nur einen mündlichen Vertrag abgeschlossen hat(aber sschrieftlich niedergelegt) Finanziell sieht es bei ihr schlecht aus.. Ab wann darf ich auch nicht mehr am stuhl assistieren? an der anmeldung war ich noch nie lg Michaela
Hallo, in der SchS sind Sie automatisch nicht kündbar, auch nicht bei mündlichem Vertrag. Reden Sie wegen dem Beschäftigungsverbot mit Ihrem Frauenarzt (Sie können auch mal Dr. Bluni fragen, ab wann). Wenn nichts anderes im Vertrag steht, fdarf der AG Sie auch versetzen (Anmeldung). Ihre AG bekommt den Lohn das zum grossen Teil von der KK zurück. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
hallo! ich bin auch zahnarzthelferin, bei uns in hamburg war das so, dass mein chef das beschäftigungsverbot ausstellen musste, der fa hat das nicht gemacht. (kann sein das es unterschiede gibt) ich habe noch bis zum 5.monat mitgearbeitet, um neue mitarbeiterinnen einzuarbeiten. auch leider musste ich mal assistieren oder röntgen.. sprech mit deinem chef in ruhe und überlegt, ob es eine tätigkeit ausserhalb des gefahrenbereiches gibt. wenn nicht kommt das beschäftigungsverbot in frage. ich sehe das so, sobald die frau erfährt, dass sie schwanger ist, raus aus steri, weg von der direkten assistenz (über 2te assistenz im zimmer kann man ja reden, zb zur unterstützung einer auszubildenden), weg aus dem labor. da bleibt eigentlich nur die arbeit vorne in der anmeldung. oder kleine auträum, putzarbeiten, aber man sollte auch nicht übermäßig mit desinfektonsmittel etc. arbeiten. ich hab leider noch zu viel gemacht, es ist alles gut gegangen, aber ich würde es nicht ein zweites mal riskieren!!! viele grüße und alles gute!
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