Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsunterbrechungen und Hinlegen im Mutterschutz

Frage: Arbeitsunterbrechungen und Hinlegen im Mutterschutz

roza_soza

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Guten Tag, Wenn ich es richtig verstanden habe, hat man laut Mutterschutzgesetz als Schwangere Anspruch auf kurze Arbeitsunterbrechungen hat und sollte in dieser Zeit die Möglichkeit haben, sich kurz hinzulegen. Habe ich dies richtig verstanden? Zählen diese Arbeitsunterbrechungen dann als Arbeitszeit oder als Pause, die nachgearbeitet werden muss? Und wie lange darf so eine Unterbrechung dauern? Ich arbeite in einem Nebengebäude (Bürojob), soweit ich weiß gibt es im Hauptgebäude irgendwo eine Liege, der Weg dorthin wären aber knapp 5 Minuten. Bisher habe ich keinen Gebrauch davon gemacht, aber jetzt im letzten Trimester wird es doch langsam etwas anstrengender. Aber wenn ich 2x5min für den Weg brauche und mich 10 min ausruhen würde, wären dies ja schon 20 Minuten. Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, § 9 Abs. 3 MuSchG: Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere oder stillende Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann. Hinlegen nur, wenn nötig, sonst hinsetzen. Am besten bringen Sie, wenn Sie sich gerne hinlegen wollen, ein Attest. Liebe Grüße NB


roza_soza

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Sollte in der Überschrift natürlich "Mutterschutzgesetz" heißen


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