marimey
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe bisher als Alleinverdiener gut verdient, sodass ich den Elterngeld Höchstsatz beziehe. Während des Mutterschutzes ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen. Mein Partner studiert, mit dem Studentenjob kann er gerade seine KV bezahlen. Durch fortbestehende Kosten wie Arbeitsunfähigkeitsversicherung, Bausparvertrag, Krankenkassenbeitrag (ich war zuvor freiwillig gesetzlich versichert) etc. reicht das Elterngeld gerade für die monatlichen Fixkosten, es wird ein Anteil durch Ersparnisse abgedeckt. Ich würde gerne länger als 5 Monate stillen, jedoch sind unsere Rücklagen dann aufgebraucht und ich müsste wieder arbeiten. In wiefern muss ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Habe ich ein Recht darauf, dass mir mein neuer Arbeitgeber das Stillen auf einer Vollzeitstelle oder Teilzeitstelle ermöglicht? Muss ich dann auch wie vom Arbeitsamt gefordert Stellen mit 90 Minuten "Pendel-Weg" annehmen? (am Arbeitsplatz stillen ist logistisch in meinem Arbeitsgebiet so gut wie nicht umsetzbar, da schon normale Pausen nicht eingehalten werden). Mit freundlichen Grüssen, Mari
Hallo, wenn der Vater studiert, betreuen Sie doch das Kind und stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung? Wenn doch: Sie haben Anspruch auf 2 x 30 oder 1 x 60 min Stillpause. Das mit dem Weg müssen Sie selber organisieren. Liebe Grüße NB
cube
Stillpausen betragen 2 x 30 Minuten. Ob du diese zu 1 Stunde zusammen ziehst bzw. wie die Aufteilung aussieht, ist Verhandlungssache mit deinem Chef. Auch die Mittagspause kann noch mit einbezogen werden. Du kannst dir dein Baby zum Stillen bringen lassen oder nach Hause fahren. Die zumutbare Anfahrtszeit zum Arbeitsplatz ist jedoch unabhängig davon zu sehen. das ein hat mit dem anderen nichts zu tun. Du könntest dir dein Baby ja auch bringen lassen zB. Bevor du dir Gedanken um eine neue Arbeitsstelle machst und wie das mit dem Stillen dann aussieht: hast du denn eine Betreuung für dein Kind ab dem 5. Monat? Dein Partner studiert ja und arbeitet auch. Das ist auch wichtig, wenn du dich arbeitssuchend meldest/melden musst - du erhältst kein ALG, wenn du auf Grund fehlender Betreuung dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehst. Aber nur mal so nebenbei: wenn dein Partner studiert, zahlt er doch einen studentischen Beitrag zur KK - der beträgt doch keine mehrere 100 Euro? Nichts für Ungut, aber der Höchstsatz EG 1.800 Euro + Kindergeld 200 Euro reicht nur für die Fixkosten? Vielleicht solltet ihr eure Ausgaben mal überprüfen und Einsparungen finden - vielleicht würde sich dann die Notwendigkeit nach 5 Monaten wieder arbeiten gehen zu müssen von selbst erledigen. Ist nicht böse gemeint, aber 2000 Euro sind nicht wenig...
Mitglied inaktiv
1800 € ist natürlich viel Geld aber wer 5000€ netto monatl. gewöhnt ist, der hat einen entsprechenden Lebenstil und Ausgaben, mit hexhex kann man da keine große Lücke schließen... Die Fragestellerin bekommt ja nicht ca. 62 % vom Netto sondern nur den Höchstsatz. Je nach Höhe des Einkommens können das auch nur 30 % sein. Wie will man das abfedern? Meine Meinung zum Höchstsatz ist daher eh kritisch. Ein Lösungsansatz könnte sein, dass der Vater des Kindes ein Semester pausiert (wenn möglich) und die Fragestellerin wieder VZ arbeitet. Abgepumpte Milch... Zum Recht auf Stillpausen und Kinderbetreuung bei ALG I Bezug wurde bereits einiges gesagt. Auch hier wäre es möglich: Der Vater betreut. Die Fragestellerin steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und bekommt ALG I (65% ?) Vielleicht sind diese 65 % bei ihr mehr wie der Höchstsatz Elterngeld? Beste Grüße
cube
Ja, da hast du natürlich recht bzgl. gewohntem Lebensstil etc.Ich hab nur die Summe 1.800 + 200 gesehen, aber nicht daran gedacht, daß das normale Einkommen natürlich sehr deutlich höher liegen kann. Ein Semester pausieren wäre tatsächlich eine Möglichkeit. Oder vielleicht gibt es ja Großeltern in der Nähe? Manche Unis haben ja auch Kitas/Krabbelgruppen, so daß die Studenten weiter machen können.
Mitglied inaktiv
Ja :-) An Kindergartenuni's habe ich gar nicht gedacht, sie könnte daher ALG I beziehen und einen neuen Job suchen. Fraglich halt, ob die Höhe des ALG I übergangsweise reicht bis zum neuen Job. Ich hätte auch bereits in der Schwangerschaft die Ausgaben reduziert... mit ihrem jetzigen Plan verschenkt sie ja extrem viel Elterngeld. Sie schreibt, sie möchte gern länger als 5 Monate Stillen, also bezieht sie bei 8 Wochen Mutterschutz ca. 3 Monate EG... der ALG I Anspruch muss Höher sein, sonst würde sie doch erst das EG ausschöpfen und dann ALG I in betracht ziehen ... Man muss ja auch erst einmal Arbeit finden...
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