Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitssuchend und danach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitssuchend und danach Elternzeit

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Hallo Frau Bader, ich habe am 20.11.2009 meine Tochter bekommen, habe dann zunächst 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Leider wurde ich dann aufgrund eines sehr langen Anfahrtsweges zum Arbeitsplatz arbeitssuchend und ich habe mich dann bei der Agentur für Arbeit zum 01.10.2012 arbeitssuchend gemeldet. Nun bin ich wieder schwanger (ET 05.09.2013) und somit habe ich dann bis zum Beginn des Mutterschutzes 10 Monate Alg 1 bezogen. Ich würde zur Betreuung unseres 2. Kindes gerne wieder 2 Jahre zuhause bleiben und im 3. Lebensjahr wieder arbeiten gehen. Wie verhält es sich, wenn ich im 3. Lebensjahr noch keine passende Stelle gefunden habe? Wie lange steht mir dann noch Alg 1 zu? 2 Monate? Müsste ich wenn ich insgesamt 12 Monaten Alg 1 bezogen habe dann Alg 2 beantragen? Und mit welcher Höhe kann ich beim Elterngeld rechnen? Steht mir nur der Grundbetrag von 300 € zu? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie können die Retsmonate nach der 2. EZ nehmen 2. Nachd em verdienst der letzten 12 Mo., Monate mit bezug von Arbgeld I zählen als 0 Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Elterngeld wird 300€ sein, Du hattest ja kein Einkommen. In erster Linie ist nach dem ALG der Vater der Kinder zuständig. Nur wenn der nachweisen kann, dass er nicht zahlen kann für Dich und Kinder springt der Staat ein.


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