Baby22018
Sehr geehrte Frau Bader, kurz zu meiner Situation: unbefristete Festanstellung als Abteilungsleiter in einem Unternehmen mit mehr als 15 Angestellten, Betriebszughörigkeit +10 Jahre, Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartal, ET 17.2.2018. Ich werde 2 Jahre Elternzeit einreichen, so dass ich voraussichtlich (nach dem o.g. ET) am 18.2.2020 wieder meinen ersten Arbeitstag hätte (korrekt?). Leider kann ich aus verschiedenen Gründen noch nicht davon ausgehen, dass ich an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren darf oder auch möchte. Mal angenommen ich möchte meinen Arbeitsvertrag selber kündigen, dann kann ich dies ja wegen meiner Frist erst zum Quartalsende, also zum 31.03.2020 tun. Natürlich möchte ich dann aber nicht die Wochen vom 18.2.-31.03.2020 arbeiten gehen. 1. Sollte ich mich mit meinem AG nicht einigen können und er bestünde darauf, dass ich meine Arbeitsleistung bis zum Kündigungsende verrichte, welche Optionen habe ich dann? 2. Ist es korrekt, dass ich bei Einreichen einer 2-jährigen Elternzeit diese OHNE die Zustimmung meines AGs mit einer Frist von 7 Wochen auf meinen alleinigen Wunsch hin verlängern kann und ein Widerspruch des AGs nicht möglich ist? 3. Wenn ja, kann ich diese beliebig und flexibel verlängern, also z.B. um 42 Tage bis zum 31.03.2020 und mir dann zum 1.4.20 einen neuen Job suchen? Oder muss ich dann ein ganzes Jahr oder einen Kalendermonat dranhängen, so dass ich auf 3 Jahre Elternzeit komme? Ich will unbedingt vermeiden, dass ich bis zum Ende meiner Kündigungsfrist noch für ein paar Wochen arbeiten gehen müsste. Danke für Ihre hilfreichen Antworten und Tipps. Beste Grüße
Hallo, Sie können zum Ende der EZ mit Frist 3 Mo kündigen. 1. Keine rechtl. zulässige 2. Ja 3. Flexibel Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Tipp, Du bist nur INNERHALB der EZ an die Kündigungsfristen gebunden. Zum Ende der EZ - und das Datum kannst du eben innerhalb dieser bis zu 3 Jahren beliebig setzen, hast du 3 Monate. Also evtl wäre es da sinnvoll- bei Verlängerung - diesen Aspekt zu berücksichtigen *zwinker* Und ja, wenn du zwei Jahre mindestens gemeldet hast kannst du ohne Zustimmung des AG verlängern. Der AG kann in wenigen Fällen, wenn er glaubhaft versichern kann das es betrieblich ein erheblicher Nachteil wäre, dem widersprechen. Aber was nutzt es wenn du dann eh nicht wiederkommst wegen Kündigung?
mellomania
also am 16.2. irgendwas wenn das der ET ist. du musst AM geburstag wieder arbeiten wenn du glatte jahre nimmst
Sternenschnuppe
Wenn Du eh nicht zurück willst, dann nimm gleich die drei Jahre und entweder macht ihr dann einen Aufhebungsvertrag wenn Du was Neues hast, oder Du kündigst 3 Monate vor Ende,also zum 17.02.2021
Baby22018
Danke für Eure Antworten! Das wusste ich nicht mit den 3 Monaten zum Ende der EZ.... Wie ist es denn mit der Verlängerung.... muss ich mindestens 2 Jahre oder auf den Tag genau 2 Jahre nehmen, um selbst entscheiden zu können, ob und um wieviel ich meine EZ verlängere?
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...
Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...
Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn? Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld