Arbeitsplatz und Sonderurlaub bei Geburt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitsplatz und Sonderurlaub bei Geburt

Hallo! Meine Frau bekommt etwa Anfang bis Mitte Okt. unser Kind. Als ich meinen Arbeitgeber auf Urlaub in dieser Zeit ansprach, war er nicht sehr begeistert. Eine Woche würde gehen, das sollte reichen meinte er. Ich würde aber gern 2 Wochen daheim bleiben, auch zur Entlastung meiner liebsten. Außerdem hörte ich, daß mir Sonderurlaub zustünde und ich den Arbeitsplatz kurzfristig verlassen darf, wenn es losgeht! Stimmt dieses?? Das Problem ist, daß ich im Einzelhandel arbeite und wir bis 20 Uhr geöffnet haben und ich größtenteils allein im Geschäft bin! Wie sieht denn hier die Rechtslage aus? Laut § 616 BGB steht mir bei Familienereignissen doch Sonderurlaub zu? Vielen Dank für Ihre Mühe MfG S.R

Mitglied inaktiv - 07.04.2005, 11:42



Antwort auf: Arbeitsplatz und Sonderurlaub bei Geburt

Hallo, nein, nicht mehr. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Mindestdauer an Urlaub. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2005



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