Emanuel H.
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für diese Möglichkeit und dem Forum offene Fragen professionell zu lösen. Zu unserer Situation: Meine Freundin hat zwei Jahre Elternzeit bei ihrer Firma beantragt, das volle Elterngeld bekam sie für ein Jahr. Da ich selbst ca. 150 KM von meiner Freundin entfernt wohnte ist Sie zu Beginn ihrer Elternzeit zu mir in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Jetzt zum Ende ihrer Elternzeit hat Sie die Möglichkeit wieder in ihrem alten Job an Ort und Stelle zu arbeiten, da dieser jedoch 150 KM entfernt ist, möchte Sie kündigen. Sie ist bei ihrem Arbeitgeber seit 5 Jahren beschäftigt. Das gemeinsame Kind geht in die Krippe. Erwartet Sie eine ALG 1 Sperre von drei Monaten wegen Eigenkündigung oder bekommt Sie aufgrund der gegebenen Umstände direkt ALG 1? Ich freue mich auf Ihre Antwort Viele Grüße Emanuel
Hallo, üblicherweise entfällt eine Sperre bei Familienzusammenführung. Sie hätte aber auch die Möglichkeit, auf das dritte Jahr zu verlängern und erstmal nicht zu kündigen, sich gleichwohl eine Tätigkeit vor Ort zu suchen und dann später noch zu entscheiden. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hallo Mit der Begründung Familienzusammenführung könnte die Sperre entfallen. Bitte vor der Kündigung persönlich mit dem Arbeitsamt absprechen. Wenn Sie Teilzeit arbeiten möchte, dann könnte sie auch um das dritte Jahr verlängern und ALG1 in Elternzeit erhalten. So bliebe der Job vorerst erhalten, schadet ja nix. Vor allem wäre sie dann im Falle einer Sperre weiterhin beitragsfrei versichert.
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