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Hallo, Ich bin seit 03/05 im ERziehungsurlaub 1.kind ist 05/o5 geboren und mein 2.Kind im August 06.Am 27.08.09 ist die Elternzeit vorbei.Mein Vertrag wird nicht verlängert,weil ich nicht als Vollzeit anfangen kann.Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I ? Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen Nora
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ob Du vorher versicherungspflichtig gearbeitet hast und jetzt dem Arbeitsmarkt zu verfügung stehen kannst. Achtung: Wenn Du vorher VZ gearbeitet hast und jetzt nur noch TZ arbeiten könntest hast Du auch nur Anspruch auf Arbeitslosengeld. LG Peeka
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Vielen Dank für die Antwort, das Problem ist das ich während der Elternzeit noch ein Kind bekommen habe und somit die 3 Jahre überschritten sind,der kleine ist aber noch unter 3.also insgesamt sind das mehr als 4 Jahre Elternzeit.Vollzeit arbeiten ist kein Problem,nur mein AG verlangt von mir das ich vbis 20.00 Uhr arbeite,und das kann ich nicht. Liebe Grüsse und herzlichen Dank Nora
Mitglied inaktiv
Hast Du für das 2. Kind keine EZ beantragt? Also so weit ich weiß, durfte Dir da sogar gar keine Sperre entstehen... mußt allerdings u.U: nachweisen müssen, das die Kinder versorgt sind (z.B. Kita oder Oma/Opa) LG Peeka
Mitglied inaktiv
Ob man das noch nachreichen kann weiß ich nicht... aber Dir stehen ja vom ersten Kind noch EZ zu. bin mir allerdings nicht sicher, ob Du das schon bei der beantragung der 2. Ez miteinreichen musstest. Sprich Dir fehlen knapp 2 Jahre. Schau doch mal ob sich der AG darauf einläßt. Bin mir da aber wirklich nicht sicher, ob Du das nicht schon längst hättest beantragen müssen. LG Peeka
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