Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, da ich vor meiner Elternzeit mehr als 50 Kilometer weg gearbeitet hatte, konnte ich jetzt meine Arbeitsstelle nicht mehr antreten und war gezwungen zu kündigen. Die Agentur für Arbeit hat mir auch keine Sperrfrist gegeben. Soweit alles klar. Meine Tochter ist im August 2005 geboren. Seit dem habe ich Elternzeit in Anspruch genommen. Ab Oktober bin ich Arbeitslos. Nach heutiger Aussage würde ich nur ein Minimum (Ausschlaggebend ist, dass ich eine Ausbildung habe) an Arbeitslosengeld bekommen, weil ich die letzten 2 Jahre kein Geld verdient habe. Ist das so richtig? Wird man nicht als Berufswiedereinstieger anders eingestuft? Wird nicht die Elternzeit so angerechnet als würde man arbeiten? Vielen Dank für eine Antwort. florely
Hallo, als Grundlage wird die Zeit VOR der EZ genommen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
bei mir war es so, das das Gehalt vor der EZ zugrunde gelegt wurde... Sprich hast Du vor der EZ 1000 Euro verdient erhälst Du jetzt (bin mir nicht sicher ob 65 oder 67%) davon ergo 670 Euronen.... Achtung... Solltest Du vor der EZ Vollzeit gearbeitet haben und kannst jetzt nur noch in TZ arbeiten, so wird das Geld auf TZ runtergerechnet...: LG Peeka
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für die erste Reaktion. Ich war nämlich heute auf dem Amt und war von der Entscheidung völlig geplättet. Ich habe bis zur Geburt meiner Tochter gearbeitet. Über 15 Jahre habe ich immer schön in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Nun brauche ich die Leistung erstmalig und dann das. Ich habe mir auf jeden Fall vorgenommen, wenn der Bewilligungsbescheid kommt, Einspruch zuerheben. florely
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