Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mein 3-jähriger Erziehungsurlaub endet am 07.02.2003. Habe ich danach Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich nicht wieder arbeiten gehe, oder gehen kann, weil ich noch keinen Kindergartenplatz habe? Vielen Dank für Ihre Mühe.
Liebe Dianas, was die zweite Diana sagt, ist korrekt. Arbeitslosengeld erhält man nur, wenn man nachweisen kann, dass man eine Unterbringungsmöglichkeit für seine Kinder hat. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Diana, soviel ich weiß, wenn Du Erziehungsgld bekommst, kannst Du Dich ja nicht arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beziehen, da Du für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Erst wenn Dein erziehungsgeld ausläuft so mach ich das meines läuft aber erst 2004 aus gehe ich zum Arbeitsamt melde mich arbeitslos und nehme ein Jahr noch das Arbeitslosengeld mit, da ich auch nicht so schnell einen Kiga platz bekommen werde. Und das Arbeitsamt ist da auch nicht so schnell drin um Dich weiter zu vermitteln. Frage mich sowieso warum die Frauen und Männer dort arbeiten , wenn man zu Schluß so wieso sich selber auf den Weg macht und sucht. Liebe Grüße Diana
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