Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld1 nach elternzeit

Frage: Arbeitslosengeld1 nach elternzeit

laluna77

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Hallo, Da ich inzwischen wiedersprüchliche Auskünfte habe Frage ich hier nochmal. Ich habe gearbeitet bis Mai 2013 und bin dann in mutterschutz und Elternzeit. Der Vertrag lief in dieser Zeit aus. Dann war ich von 25.07.14-03.09.14 arbeitslos und habe alg1 bezogen. Jetzt seit 4.9.14 in Elternzeit bis zum 3.09.16. Zum 4.9.16 habe ich mich arbeitslos gemeldet. Bisher ging ich davon aus, dass ich nur noch meine Rest 320 Tage habe. Nun sagen die einen genauso ist es und eine andere Mitarbeiterin sagte heute, dass ich aufgrund der Elternzeit 360 neue Tage Anspruch habe. Was stimmt den jetzt? Die eine sagt 360 Tage da ich davor durchgängig in Versicherungspflicht stand die andere sagt wegen der 6 Wochen alg1 Bezug nur der Rest 320 Tage. Das hätte auch Auswirkung auf die nächste Planung. Am Dezember 2016 bin ich wieder im mutterschutz. Wenn ich jetzt für ein Jahr Elternzeit nehme bleibt mir dann nur der Rest oder neue 6 Monate die ich mit restanspruch aufstocken kann? Vielleicht können sie Licht ins dunkel bringen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Eltern Zeit ohne Arbeitgeber ist nicht möglich, sie könnten sich eben nur freistellen lassen. Bitte lesen Sie die Hinweise, ich kann hier nicht individuell berechnen, ob Sie Ansprüche haben oder nicht. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Ohne Arbeitgeber kann man gar keine Elternzeit haben. Wie viele Stunden in der Woche kannst Du denn arbeiten und hast auch Kinderbetreuung?


laluna77

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Aber ich bin doch in Elternzeit wenn ich Elterngeld bekomme oder etwa nicht?!


Sternenschnuppe

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Nein. Elternzeit bedeutet dass man einen AG hat und einen Vertrag der ruht. Einem die Stelle freigehalten wird. Wie warst Du denn krankenversichert zwischen Elterngeld und neuem Mutterschutz ? Kannst Du mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten und Kinderbetreuung nachweisen?


Mitglied inaktiv

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Welche Elternzeit? Du hattest doch gar keine da du doch gar keinen Arbeitgeber hattest. Warst also reine Hausfrau, eben mit Kinderbetreuung und höchstwahrscheinlich mit Elterngeld-Bezug über einen Teil der Zeiten. Ob die Anwartschaft damit erfüllt ist für eine volles Jahr ALG1 muss man schauen. Wahrscheinlich aber schon, schau mal hier: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485658 Für das Elterngeld bei Kind3 ??? wird es aber wohl auf Mindessatz herauslaufen. Eigenes Einkommen hattest Du ja jetzt seit über 3 Jahren nicht mehr.


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