Issen27
Hallo, Ich möchte gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen, ich weiß bereits das man das Elterngeld auf Jahre auszahlen lassen kann. Wenn ich es nur auf 1 Jahr mache kann ich im 2 Jahr dann nicht Arbeitslosengeld 1 beantragen... Oder welche Vorraussetzungen mûssen genau gegeben sein damit jch das beantragen an? Betreuungsgeld gibt es ja nur wenn man kein Elterngeld bezieht und das Kind zu Hause betreut, soweit ich weiß muss man bei Arbeitslosengeld 1 dem Amt für Arbeit zur Verfügung stehen... Wäre schön wenn sie mir meine Frage beantworten könnten
Hallo, man kann für die Teilzeit, in der man gerne arbeiten möchte und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, 15-30 Std pro Woche, Arbgeld I bekommen, wenn der Ag die TZ abgelehnt hat Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Genau. Du musst zumindest hier einen Betreuungsplatz nachweisen und mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten gehen wollen. Hast Du einen Arbeitgeber, dann kannst Du da in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Musst Du ja haben, ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit.
Issen27
Habe ich ja, aber er lehnt es aus betrieblichen Gründen ab
Sternenschnuppe
Dann kannst Du Dich arbeitslos melden wenn Betreuung vorhanden ist. Brauchst die schriftliche Bestätigung des AG dass es bei ihm nicht geht.
Issen27
Die Bestätigung Hab ich ja bereits... Krass das heißt dann muss ich mich richtig arbeitslos melden obwohl ich ja eigentlich irgendwie Elternzeit habe die 3 Jahre?? Also nach 1 Jahr möchte ich ja gern wieder los aber eben nur auf Teilzeit... Wann muss ich mich denn dann arbeitslos melden jetzt schon oder erst nach 1 Jahr
Sternenschnuppe
Ich würde es drei Monate vorher machen. Teilzeitarbeitslos in Elternzeit. Dann bekommst Du anteilig ALG1 für das was Du an Arbeitszeit anbieten kannst. Minimum sind 15 Stunden für den Bezug.
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