Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin gestern betriebsbedingt gekündigt worden mit drei Monaten Frist. Dagegen ist wohl wenig zu machen, da alles sauber abgelaufen ist und der AG alle Bestimmungen eingehalten hat (Sozialauswahl etc). Ich werde also nach einem neuen Job Ausschau halten und mich morgen arbeitslos / arbeitssuchend? melden. Meine Frage: falls ich nicht direkt etwas finde und Arbeitslosengeld beziehen muß - was wird angerechnet? Ich habe eine kleine Ein-Zimmer-Wohnung, die ich vermiete und die ich nach 15 Jahren letztes Jahr abgezahlt hatte, d.h. es gibt einen kleinen Mieterlös. Kann mir deswegen das Arbeitslosengeld gekürzt werden? Danke im voraus, Michelle
Hallo, nein, Arbeitslosengeld berechnet sich alleine nach dem Gehalt. Gehört aber eigentlich nicht her. Gruß, NB
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