Arbeitslosengeld und Betreuungsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslosengeld und Betreuungsgeld

Guten Tag, mein Sohn ist am 22. August 2015 auf die Welt gekommen und mein Freund hat nun das 1. Jahr Elternzeit gemacht. Er bekam Arbeitslosengeld + Elterngeld, da er gerade mit der Ausbildung fertig geworden ist, als unser Sohn auf die Welt kam. Nun bin ich bald selbst mit der Ausbildung fertig und würde mich dann gerne, bis unser Sohn 3 Jahre alt ist, um ihn kümmern. Er soll erst mit 3 Jahren in die Kita. Mein Freund würde dann wieder mit der Arbeit anfangen. Bekomme ich in dem Fall Arbeitslosengeld? Und wie sieht das mit dem Betreuungsgeld aus? Betreuungsgeld, habe ich gelesen, bekommt jeder, der sein Kind zu hause betreut und es sind rund 150€. Aber wie gesagt: Kann ich überhaupt Arbeitslosengeld beantragen? Denn ich stehe dem Arbeitsmarkt ja nicht zur verfügung, da ich mein Kind schließlich nicht alleine zu hause lassen kann und eine Tagesmutter können wir uns nicht leisten (möchte wir auch gar nicht!) Liebe Grüße

von Kerusa am 14.05.2016, 13:36



Antwort auf: Arbeitslosengeld und Betreuungsgeld

Hallo, verstehe ich nicht. ArbGeld 1 bekommt, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. EG und ARbGeld 1 schließt sich aus ( es sei denn, man könne Teilzeit arbeiten). Das gilt für den KV und für Sie. Wenn er beides voll bekommen hat, erfüllt das den Straftatbestand des Betruges. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2016



Antwort auf: Arbeitslosengeld und Betreuungsgeld

Meinst Du ALG I oder ALG II? ALG I bekommt nur, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. ALG II (= Hartz 4).

Mitglied inaktiv - 14.05.2016, 14:25



Antwort auf: Arbeitslosengeld und Betreuungsgeld

Betreuungsgeld gibt es nicht mehr, oder nur Ausnahmsweise in dem ein oder anderen Bundesland. IMO nur noch Bayern. Alle anderen gehen leer aus. ALG1 gibt es nur wenn man auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht - was Du ja nicht tust. Auch Dein Freund hätte keines bekommen dürfen. man muss schon eine Kinderbetreuung nachweisen wenn man ALG1 beziehen willst. Du würdest eh eine Sperre bekommen - weil Du ja anscheinend einen Job hast und den jetzt kündigen willst. Außer dein Ausbildungsbetrieb übernimmt dich eh nicht , dann hättest Du dich aber schon beim Amt melden müssen. Was Du wenn aber machen könntest wäre Elternzeit beantragen (wenn Du wie gesagt im Ausbildungsbetrieb bleibst), dann könntest du die beiden Jahre daheim bleiben und würdest Deinen Job behalten. Geld gibt es dafür aber nicht wenn euer Elterngeldanspruch durch ist. Und das Amt dürfte auch evtl Probleme machen wenn Du da jetzt versuchst Hartz4 zu beantragen - da würden die wohl eher sagen, der Mann ist doch daheim und hat eh nichts. Warum schaut ihr nicht beide wegen Teilzeit? Du meldest bei deinem AG an das du für 2 Jahre innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeiten willst oder suchst alternativ nur was für Teilzeit und dein Mann sucht sich auch eine Teilzeitstelle. Und dann wechselt ihr euch bei de Betreuung ab. Das Tagesmütter teuer sind ist auch so ein Märchen. Läuft die Tagesmutter offiziell über das Jugendamt, dann kostet die den Eltern oft nicht mehr wie ein Krippenplatz. je nach Einkommen dann auch gar nichts. Muss man halt bei der Gemeinde nachfragen wo der Elternbeitrag liegt und welche Voraussetzungen vorliegen müssen. Ansonsten, wenn es finanziell eng wird könnt ihr auch schauen wegen erhöhtem Kindergeld und/oder Wohngeld.

Mitglied inaktiv - 14.05.2016, 14:32



Antwort auf: Arbeitslosengeld und Betreuungsgeld

Werde nicht übernommen. Habe bereits beim Amt angerufen. Soll direkt am Tag nach dem bestehen meiner Prüfung kommen mit entsprechenden Unterlagen (wurde mir alles gesagt, was für Unterlagen). Und mein Freund hat ja eine Stelle. Der hat seine Ausbildung beendet, war dann in Elternzeit und fängt nun August/September seine neue Stelle an. (habe ich mich in meinem Text oben so missverständlich ausgedrückt?) Und wegen Tagesmutter habe ich oben ja auch geschrieben, dass wir das nicht möchten. (Möchte mein Kind nicht mit nur 1 Jahr direkt zu einer "Fremden" geben)

von Kerusa am 14.05.2016, 14:54



Antwort auf: Arbeitslosengeld und Betreuungsgeld

Dein Freund geht arbeiten, du möchtest zu Hause bleiben. Arbeitslosengeld I gibt es für dich nicht. Hartz 4 nur dann, wenn dein Freund nicht genug verdient. Wohngeld käme evtl. noch in Frage. Betreuungsgeld nur, wenn du in einem Bundesland lebst, in dem es das noch gibt. Deine Krankenkasse musst du dann selbst bezahlen, machen schlappe 160 € im Monat (außer du bekommst Hartz 4), das Kind kann mit dem Vater krankenversichert sein.

Mitglied inaktiv - 14.05.2016, 15:02



Antwort auf: Arbeitslosengeld und Betreuungsgeld

Na, nur wenige wollen Ihr Kind so früh von wem anders betreuen lassen. Nur, wenn man es sich leisten kann daheim zu bleiben, hat man kaum eine andere Chance. Wenn Dein Freund Arbeit hat, er entsprechend auch verdient, ist doch alles bestens. Dann kannst Du solange daheim bleiben wie ihr es wollt und leisten könnt. Wegen Krankenversicherung dann halt entweder selbst versichern oder heiraten. Und die Alternative das ihr euch bei der Betreuung abwechselt gibt es ja zudem auch noch. Wenn einer Vollzeit arbeitet ist es halt schwieriger, aber auch dann möglich je nach Job.

Mitglied inaktiv - 14.05.2016, 15:24



Antwort auf: Arbeitslosengeld und Betreuungsgeld

Da gibt es nur eine Antwort die auf eure Situation passt: Nein Du bekommst kein ALG1, denn Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Wenn ihr es euch leisten könnt, dann kannst du bis zu seinem 18.Lbj zuhause bleiben, niemand wird dich zu etwas anderem zwingen. Der Staat ist nicht dafür verantwortlich, deine Ansichten über die Frühbetreuung zu teilen. Ein Jahr werden die Eltern finanziell unterstützt, lange Zeit gibt es jeden Monat Kindergeld, Leistungen, von denen andere Mütter in anderen Ländern nur zu träumen wagen. Alles andere, was über das Jahr hinausgeht, sind Luxusprobleme und für diese ist jeder selbst verantwortlich. Lg

von Colien07022004 am 15.05.2016, 09:21



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