Mitglied inaktiv
Hallo, ich beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld seit November 2000 bis Mitte März 2001. Dann beginnt der Mutterschutz für mein 2. Kind das Ende April 2001 kommen soll. Erhalte ich Geld für die Zeit von Mitte März bis Ende Mutterschutz (8 Wochen nach Geburt)?? Wenn ja, von wem?? Muss ich mich danach beim Arbeitsamt wieder melden? Danke im voraus. Maria
Liebe Maria, Mutterschutz besteht nur, wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht. Wovor sollte ein Arbeitsloser auch geschützt werden? Meinen Sie vielleicht Mutterschaftsgeld? Gruß, NB
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