Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld 1, Elternzeit, Krankenversicherun

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslosengeld 1, Elternzeit, Krankenversicherun

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Hallo, vor der Geburt meiner Tochter im Januar 2006 habe ich Arbeitslosengeld 1 bekommen. Nach der Geburt habe ich dann Erziehungsgeld und 3 Jahre Elternzeit angemeldet. Da mein Mann aber zu viel verdient, habe ich nach 6 Monaten kein Erziehungsgeld mehr bekommen. Deshalb habe ich dann wieder Arbeitslosengeld 1 beantragt, welches im Dezember ausläuft. Wie ist es danach mit der Krankenversicherung? Während der Elternzeit ist man ja kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, ändert sich das durch den Bezug des Arbeitslosengeld 1 oder kann ist die Krankenversicherung auf jeden Fall beitragsfrei bis meine Tochter 3 wird wenn ich nicht arbeiten gehe? Vielen Dank und viele Grüße Tanja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie nicht in Elternzeit sind, bekommen Sie keine beitragsfreie KK. Sie müssen sich selber versichern bzw. bei Ihrem Mann. Gruß, NB


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