Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader. Ich habe die vielen anderen Beiträge gelesen und mir meinen Reim gemacht. Trotzdem würde ich gern noch Fragen stellen, die wohl schon sehr oft gefragt worden sind. Ich habe gerade eine Umschulung beendet. Jetzt war ich beim Arbeitsamt und habe mich dort arbeitslos zum 01.02. gemeldet. Frage 1: bin ich dazu verpflichtet und wenn ja wann/bis wann, meine SS Woche 13 zu melden? Frage 2: wie würde sich die Tatsache der SS auf Leistungen auswirken? Frage 3: Ich bin ja bis zum Beginn des Mutterschutzes noch vermittelbar, oder? Frage 4: Bin ich in einem Bewerbungsgespräch verpflichtet zu sagen, daß ich schwanger bin? Frage 5: Ich glaube, ich habe grundsätzlich noch 5 Monate Leistunganspruch von vor der Umschulung. Ist es richtig, daß ich mich nach Auslaufen des ALG freiwillig bei meiner KK versichern muß? Frage 6: Wenn das ALG endet, werden dann auch keine anderen Sozialversicherungen mehr gezahlt wie zB in die Rentenkasse? (Zeitraum Ende ALG bis Geburt - Beginn von Kindererziehungszeiten?) Frage 7: Greift dann später ganz regulär Elternzeit oder bin ich dem Arbeitsamt gegenüber zu irgendetwas verpflichtet? Ich habe ein bisschen lange gewartet, deshalb sind es soviele Fragen geworden, wofür ich mich vorab entschuldigen möchte! Würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese Fragen beantworten würden! MfG Kuschel04
Hallo, Sie müssen sich beim AA melden und die SS mitteilen. Bis zum Beginn des Mutterschutz bekommt man Leistungen, danach 14 Wo. Mutterschaftsgeld von der KK. Danach nur noch etwas, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.Sonst muss man sich selber kk versichern (oder Sozialamt).Sonst hat man keine Anspüche mehr (nur Sozialamt) Bei einer Bewerbung muss man nichts von der SS sagen. Gruß, NB
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