Hallo Frau Bader,
ich war vor meinem letzten Kind (ca.4 Jahre her)im Angestelltenverhältnis bis vor kurzem selbständig, musste mich aber nun leider arbeitslos melden.
Mein Sohn ist über meinen Mann versichert und unser 2. Kind, das unterwegs ist wird das auch sein
Ich würde gerne wissen, ob ich
-wieder einen Anspruch auf Erziehungsgeld habe
-ich Erziehungsurlaub von 3 Jahren beim Arbeitsamt beantragen muss oder wo
und /oder ich während dieser 3 Jahre Teilarbeit annehmen muss
-ich während der Zeit über das Arbeitsamt krankenversichert bin und wenn nicht ob ich ohne Probleme dann mit in die Familienversicherung meines Mannes kann
Danke Martina D.
Mitglied inaktiv - 08.10.2003, 15:04
Antwort auf:
arbeitslos & welchen Anspruch/Versicherungsschutz
HAllo,
Arbeitslose sind nie im EU, haben aber Anspruch auf EG, wenn die Grenzen nicht überschritten sind. MAn mus beim AA einfach segen, dass man für höchstens drei Jahre dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Aber Sie bekommen doch kein Arbeitslosengeld, da Sie nicht eingezahlt haben.
In diesem Fall müssen Sie sich mit über Ihren Mann versichern.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2003
Antwort auf:
arbeitslos & welchen Anspruch/Versicherungsschutz
Doch ich bekomme Arbeitslosengeld, ich war ja nur 1/2 Jahr selbständig und davor in Babypause. Bis 2000 habe ich ja gut 6 1/2 Jahre gearbeitet und auch fleissig eingezahlt. Das Arbeistamt sagt , ich bekomme nur sehr wenig, aber ich bekomme was.
Was ich wissen wollte , wenn ich dann Im "EU" und dabei arbeitslos , bin ich weiter übers Arbeitsamt versichert oder muss ich dann in die Familienversicherung????
Danke Martina D.
Mitglied inaktiv - 09.10.2003, 10:26