Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

arbeitslos nach elternzeit

Frage: arbeitslos nach elternzeit

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hallo fra bader, meine elternzeit endet mit dem 3. geburtstag meines sohnes anfang märz. heute habe ich mit meinem alten arbeitgeber gesprochen. ichw ar dort seit 19990 versicherungspflichtig ganztags beschäftigt und bin im im märz 2000 in muschu gegangen und habe dann meine 3jährige ez angetreten, die sich dann beim zweiten kind fließend verlängert hat.mein ag kann mich nicht weiterbeschäftigen, teilzeit ist in diesem kleinen betrieb unmöglich (nur 2 angestellte, ich hätte noch nicht mal einen schreibtisch) und vollzeit kann ich nicht. kann er mich jetzt kündigen? muß ich kündigen? ich möchte nicht in diese sperrfrist fallen, sondern mich arbeitslos melden und eine 1/2tagsstelle vermittelt bekommen. fragen über fragen. viele grüße antonia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zurückdatieren oder eien Kündigung vom AG kann diesem erheblichen Ärger einbringen - und es ist uU Leistungserschleichung. ALso lieber den ehrlichen Weg gehen und dem AA den Hintergrund für die KK darlegen. Evtl. werden Sie gar nicht gesperrt. Auf jeden Fall bekommen Sie anteilig nur für die Zeit Leistungen, in denen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen Gruß, NB


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hallo, DU müsstest kündigen, wenn du nicht in vollzeit weiterarbeiten kannst (wie vor der ez). dann wirst du allerdings idr 12 wochen keine leistungen vom arbeitsamt erhalten. du kannst mit 3-monats-frist zum ende der ez kündigen. eine andere möglichkeit fällt mir derzeit nicht ein, ich glaube auch nicht dass es eine andere gibt. lg


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hallo, danke für deine antwort. das ist ja echt blöd. ich habe seit november letzten jahres versucht mit meinem ag zu sprechen, damit ich halbtags oder teilzeit weiterarbeiten kann. er hat mich immer vertröstet und mir dann erst jetzt einen gesprächstermmin gegeben, wo er mir dann gesagt hat, da läuft gar nichts, er könnt mich nicht mehr gebrauchen. dann müßte ich ja schon fast im märz einfach meine vollzeitstelle wieder antreten und er muß dann mich kündigen? denn wenn er rechtzeitig mit sich hätte reden lassen, hätte ich auch rechtzeitig kündigen können... viele grüße antonia


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Hallo Antonia, kann er dich generell nicht mehr gebrauchen ? ODer nur für die Teilzeitstelle? Wenn er dich garnicht mehr gebrauchen kann, muss er dich kündigen und nicht anders herum, ich mache das gerade auch durch. Dann solltest du schonmal zum Arbeitsamt rennen und dich Arbeitssuchend melden, habe ich auch so gemacht. Wenn fragen sind schreib einfach nochmal. LG Monique


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hallo, er kann mich generell nicht mehr gebrauchen. er hat damals eine ersatzkraft für mich eingestellt (die habe ich anfangs noch mit eingearbeitet, dann mußte ich während der schwangerschaft ins kkh und konnte auch nicht wieder anfangen, war kurz vorm muschu), sie ist jung (also keine schwangerschaft in sicht, keine kinder die krank werden können)und jetzt natürlich super eingearbeitet, während ich mir natürlich einiges neu erarbeiten müßte. ehrlich gesagt, wäre vollzeit für mich auch wirklich schwer zu bewerkstelligen. ich finde es aber äußerst ungerecht wenn ich jetzt für das alg gesperrt werde, denn wenn mein ag früher hätte mit sich reden lassen und mich nicht immer verströstet hätte, hätte ich schon längst gekündigt und mich halbtags arbeitssuchend gemeldet. war von mir wohl sehr naiv. viele grüße antonia


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Das kenne ich doch irgendwo her, so ist es mir auch ergangen. Dein AG muss dir kündigen, dann bekommst du keine Sperre, ist bei mir auch der Fall. Meine Elternzeit endet im Febr. muss dann noch für 4 Wochen arbeiten, da der AG dich die Kündigungsfrist einhalten muss. Also sage ihm das er dir kündigen soll aus betrieblichen Gründen, würde danna uf jedenfall, beim Arbeitsamt dich erkundigen wie ihr das handhabt, denke ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. LG Monique


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hallo, danke für deine schnelle antwort. eine rückdatierte kündigung nutze wahrscheinlich auch nichts, weil man sich bestimmt direkt nach kündigung arbeitssuchend melden muß? ich finde das sooo ärgerlich. letztendlich haben sie beim arbeitsamt jetzt immer noch mehr zeit mich zu vermitteln, als wenn ich direkt nach arbeitsantritt gekündigt werde und dann arbeitslos bin. wie lange wird man denn gesperrt? gibt es keine möglichkeit, daß mir während der elternzeit gekündigt werden kann? auch nicht bei kleinstbetrieben? viele grüße antonia


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hallo, wird denn die zeit der sperre hinten angehangen, sollte ich vorher keinen neuen job haben, oder verfällt mein anspruch auf einen teil des alg? viele grüße antonia


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Dein Arbeitgeber hat eine Kündigungsfrist einzuhalten, wo du auch Lohn bekommst für die Zeit. Ruf doch einfach mal beim Arbeitsamt an, unser Amt hat mir eine Telefonnummer gegeben zur Rechtsberatung die mich dann beraten haben was ich am besten machen soll und welche Pflichten der Arbeitgeber hat. Das ging alles telefonisch. Lass nochmal was von dir hören wenn du genaueres weisst. LG Monique


Mitglied inaktiv

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hallo, mehr möchte ich auch gar nicht. ich stehe dem arbeitsmarkt ab dem 3. geburtstag meines sohnes zur verfügung, da er ab dann auch einen kiga-platz hat. heute war ich beim aa und habe alle anträge abgegeben bzw. neue anträge erhalten die ich erst mit termin abgeben kann, warum auch immer. auf jeden fall hat man mir mitgeteilt, daß es in meinem fall (kein schriftlicher arbeitsvertrag) möglich ist fristgerecht zum 01.03. zu kündigen und ich würde dadurch nicht in irgendwelche sperrfristen fallen, weil ich kündige, da ich nicht weiter in vollzeit arbeiten kann und mir mein ag keinen halb/teilzeitvertrag bieten kann. ich bin sehr erleichtert und hoffe, daß mich die leutchen dort auch richtig beraten haben. viele grüße antonia


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Hallo, na das ist doch prima, ja ichhab auch alle unterlagen mitbekommen, kann sie aber auch erst abgeben wenn die Kündigung wirksam wird und nicht vorher. Na ja da müssen wir nun mal durch. LG Monique


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