Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

arbeitslos nach elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: arbeitslos nach elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo fra bader, meine elternzeit endet mit dem 3. geburtstag meines sohnes anfang märz. heute habe ich mit meinem alten arbeitgeber gesprochen. ichw ar dort seit 19990 versicherungspflichtig ganztags beschäftigt und bin im im märz 2000 in muschu gegangen und habe dann meine 3jährige ez angetreten, die sich dann beim zweiten kind fließend verlängert hat.mein ag kann mich nicht weiterbeschäftigen, teilzeit ist in diesem kleinen betrieb unmöglich (nur 2 angestellte, ich hätte noch nicht mal einen schreibtisch) und vollzeit kann ich nicht. kann er mich jetzt kündigen? muß ich kündigen? ich möchte nicht in diese sperrfrist fallen, sondern mich arbeitslos melden und eine 1/2tagsstelle vermittelt bekommen. fragen über fragen. viele grüße antonia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, zurückdatieren oder eien Kündigung vom AG kann diesem erheblichen Ärger einbringen - und es ist uU Leistungserschleichung. ALso lieber den ehrlichen Weg gehen und dem AA den Hintergrund für die KK darlegen. Evtl. werden Sie gar nicht gesperrt. Auf jeden Fall bekommen Sie anteilig nur für die Zeit Leistungen, in denen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo, DU müsstest kündigen, wenn du nicht in vollzeit weiterarbeiten kannst (wie vor der ez). dann wirst du allerdings idr 12 wochen keine leistungen vom arbeitsamt erhalten. du kannst mit 3-monats-frist zum ende der ez kündigen. eine andere möglichkeit fällt mir derzeit nicht ein, ich glaube auch nicht dass es eine andere gibt. lg


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo, danke für deine antwort. das ist ja echt blöd. ich habe seit november letzten jahres versucht mit meinem ag zu sprechen, damit ich halbtags oder teilzeit weiterarbeiten kann. er hat mich immer vertröstet und mir dann erst jetzt einen gesprächstermmin gegeben, wo er mir dann gesagt hat, da läuft gar nichts, er könnt mich nicht mehr gebrauchen. dann müßte ich ja schon fast im märz einfach meine vollzeitstelle wieder antreten und er muß dann mich kündigen? denn wenn er rechtzeitig mit sich hätte reden lassen, hätte ich auch rechtzeitig kündigen können... viele grüße antonia


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Antonia, kann er dich generell nicht mehr gebrauchen ? ODer nur für die Teilzeitstelle? Wenn er dich garnicht mehr gebrauchen kann, muss er dich kündigen und nicht anders herum, ich mache das gerade auch durch. Dann solltest du schonmal zum Arbeitsamt rennen und dich Arbeitssuchend melden, habe ich auch so gemacht. Wenn fragen sind schreib einfach nochmal. LG Monique


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo, er kann mich generell nicht mehr gebrauchen. er hat damals eine ersatzkraft für mich eingestellt (die habe ich anfangs noch mit eingearbeitet, dann mußte ich während der schwangerschaft ins kkh und konnte auch nicht wieder anfangen, war kurz vorm muschu), sie ist jung (also keine schwangerschaft in sicht, keine kinder die krank werden können)und jetzt natürlich super eingearbeitet, während ich mir natürlich einiges neu erarbeiten müßte. ehrlich gesagt, wäre vollzeit für mich auch wirklich schwer zu bewerkstelligen. ich finde es aber äußerst ungerecht wenn ich jetzt für das alg gesperrt werde, denn wenn mein ag früher hätte mit sich reden lassen und mich nicht immer verströstet hätte, hätte ich schon längst gekündigt und mich halbtags arbeitssuchend gemeldet. war von mir wohl sehr naiv. viele grüße antonia


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das kenne ich doch irgendwo her, so ist es mir auch ergangen. Dein AG muss dir kündigen, dann bekommst du keine Sperre, ist bei mir auch der Fall. Meine Elternzeit endet im Febr. muss dann noch für 4 Wochen arbeiten, da der AG dich die Kündigungsfrist einhalten muss. Also sage ihm das er dir kündigen soll aus betrieblichen Gründen, würde danna uf jedenfall, beim Arbeitsamt dich erkundigen wie ihr das handhabt, denke ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. LG Monique


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo, danke für deine schnelle antwort. eine rückdatierte kündigung nutze wahrscheinlich auch nichts, weil man sich bestimmt direkt nach kündigung arbeitssuchend melden muß? ich finde das sooo ärgerlich. letztendlich haben sie beim arbeitsamt jetzt immer noch mehr zeit mich zu vermitteln, als wenn ich direkt nach arbeitsantritt gekündigt werde und dann arbeitslos bin. wie lange wird man denn gesperrt? gibt es keine möglichkeit, daß mir während der elternzeit gekündigt werden kann? auch nicht bei kleinstbetrieben? viele grüße antonia


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo, wird denn die zeit der sperre hinten angehangen, sollte ich vorher keinen neuen job haben, oder verfällt mein anspruch auf einen teil des alg? viele grüße antonia


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dein Arbeitgeber hat eine Kündigungsfrist einzuhalten, wo du auch Lohn bekommst für die Zeit. Ruf doch einfach mal beim Arbeitsamt an, unser Amt hat mir eine Telefonnummer gegeben zur Rechtsberatung die mich dann beraten haben was ich am besten machen soll und welche Pflichten der Arbeitgeber hat. Das ging alles telefonisch. Lass nochmal was von dir hören wenn du genaueres weisst. LG Monique


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo, mehr möchte ich auch gar nicht. ich stehe dem arbeitsmarkt ab dem 3. geburtstag meines sohnes zur verfügung, da er ab dann auch einen kiga-platz hat. heute war ich beim aa und habe alle anträge abgegeben bzw. neue anträge erhalten die ich erst mit termin abgeben kann, warum auch immer. auf jeden fall hat man mir mitgeteilt, daß es in meinem fall (kein schriftlicher arbeitsvertrag) möglich ist fristgerecht zum 01.03. zu kündigen und ich würde dadurch nicht in irgendwelche sperrfristen fallen, weil ich kündige, da ich nicht weiter in vollzeit arbeiten kann und mir mein ag keinen halb/teilzeitvertrag bieten kann. ich bin sehr erleichtert und hoffe, daß mich die leutchen dort auch richtig beraten haben. viele grüße antonia


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, na das ist doch prima, ja ichhab auch alle unterlagen mitbekommen, kann sie aber auch erst abgeben wenn die Kündigung wirksam wird und nicht vorher. Na ja da müssen wir nun mal durch. LG Monique


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten.  Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...

Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...

Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz.  Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...

Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...