Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

arbeitslos melden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: arbeitslos melden?

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Hallo, wir haben aus verschiedenen Gründen beschlossen, das ich nun definitiv meine Arbeit als Beamtin aufgebe. Bin eh auf Widerruf und seit 2000 in Mutterschutz und EZU. Wir erwarten unser 4. baby, d.h. ich habe von den 2. und 3. kind je noch ein jahr. Das nur kurz zur vorgeschichte. Nun stellt sich mir die frage: wenn ich dann sozusagen "arbeitslos" werde, muß ich mich arbeitslos melden??? Denn im Grunde stehe dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Wie ist das dann mit der gesetzlcihen Renternversicherung? Gibt es die überhaupt, wenn ich evtl nicht arbeitslos mich melden muß. Von der KV kann ich in die Familienversicherung meines Mannes. Können Sie uns evtl schon was zu dem neuem Kinderzuschlag sagen, den es wohl geben wird. Gibt es da auch einkommensgrenzen oder was für voraussetzungen darf man haben, außer das man NICHT Sozi empfänger sein darf und nicht Harz IV. viele grüße tine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde mich beim AA melden (die haben da ja jetzt strenge Vorgaben, aber Sie werden aus verschiedenen Gründen keinen Anspruch haben.Rentenansprüche haben Sie für jedes Kind á 3 Jahre. Zu der weiteren Frage ein Artikel: Kindergeld trotz Einkommen Wenn die Einkommensgrenze von 7.188,- € pro Kalenderjahr (ab 2004: 7.428,- €, ab 2005: 7.680,- €) überschritten wird, gibt es kein Kindergeld mehr. Das im betroffenen Jahr bereits unzulässig erhaltene Kindergeld muss komplett zurückgezahlt werden. Die vom Kindergeld abhängigen Einkünfte müssen ebenfalls zurückgezahlt werden. Dieser Fall tritt besonders häufig in dem Jahr auf, - in dem das Kind vom ersten ins zweite Lehrjahr kommt oder - zwischen Schule und Studium, bzw. - zwischen Lehre und Studium. Gruß, NB


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