Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsfreistellungstage für kranke Kinder

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsfreistellungstage für kranke Kinder

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Teilzeitbeschäftigte als Beamtin im öffentlichen Dienst und zu 20% privat versichert, 80% übernimmt die Beihilfe. Mein Mann ist Angestellter und privat versichert, unsere Kinder sind über meinen Mann privat versichert. Sollte eines unserer Kinder krank werden, stellen sich mir bezüglich der häuslichen Pflege des erkrankten Kindes folgende Fragen: 1. Gibt es für mich Arbeitsfreistellungstage? 2. Wenn ja, wie viele dieser Tage könnte ich in Anspruch nehmen? 3. Werden diese Fehltage dann vergütet, wenn ja, von wem? 4. Gibt es Bedingungen, die beachtet werden müssen? 5. Gibt es andere wichtige Informationen, die ich wissen müsste? Um eine ausführliche Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden. Vielen Dank für Ihre Mühen, mit freundlichen Grüßen Petra Hering


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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kinderkrankentage gibt es nur, wenn die kinder gesetzlich versichert sind. lg two_kids


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