Blumenkind8
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich mit Ende 30 nach vielen Versuchen in meiner ersten Schwangerschaft und arbeite als Oberärztin in einer internistischen Abteilung. Nun ist es so, daß mich das sehr negative Arbeitsklima und d. berufliche Belastung schon längere Zeit vor der Schangerschaft überlegen lässt, mich beruflich zu verändern. Ich habe das Thema Beschäftigungsverbot bereits bei meiner Ärztin angesprochen (Alter, Streß, IVF) dort werde ich allerdings immer nur auf den Betriebsarzt verwiesen, der mich doch von allen belastenden Tätigkeiten freistellen solle. Da ich meine Schwangerschaft noch nicht öffentlich machen möchte, habe ich das noch nicht getan. Zudem weiß ich aus Erfahrung durch in der Vergangenheit schwangere Kolleginnen, daß sich in der Belastung nichts ändern wird. Ich sehe mich da eher noch im Vergleich, da meine Kolleginnen bis zuletzt durchgepowert haben. Selbst ohne Nacht- und Wochenendschichten habe ich d. Befürchtung, daß ich dem Klinikalltag aktuell nicht standhalten kann. Wie kann ich vorgehen, um ein Beschäftigungsverbot zu erhalten? Kann ein solches auch ein Hausarzt ausstellen? Eine weitere Frage wäre, ob man bei weiterer beruflicher Tätigkeit ein Anrecht auf Ersatz der finanziellen Verluste durch Wegfall der Nacht- und Wochenendschichten hat, da sich mein Gehalt zu ca 25-30% hieraus ergab. Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus!
Hallo, grundsätzlich haben Sie natürlich nur ein Anspruch auf die Anwendung des Mutterschutzesgesetzes, wenn Sie die Schwangerschaft bekannt geben. Unabhängig davon können Sie einen Termin mit dem Betriebsarzt ausmachen und mit diesem klären, inwieweit eine Gefährdungsprüfung zu einem Beschäftigungsverbot führen würde. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber Sie im Zweifel umsetzen soll. Der Frauenarzt kann ein Beschäftigungsverbot nur in medizinischen Fällen ausstellen, wenn zum Beispiel Mobbing vorliegen würde. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber aber die Chance haben, das Problem zu beseitigen. Liebe Grüße NB
cube
Deine FA hat Recht: der Betriebsarzt oder Vorgesetzte ist zuständig, wenn es um Arbeit geht, die dir nicht mehr zumutbar ist. Sobald du die Schwangerschaft gekannt gegeben hast, muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden bzw. auf Basis MuSchu dein Arbeitsplatz/Arbeitsaufgaben entsprechend geändert werden. Dein Chef kann dir also Ersatztätigkeiten zuweisen, die du dann auch übernehmen musst. Das kann auch Büroarbeit sein. Er kann auch ein Teil-BV aussprechen zB bzgl. der Nachtschichten. Ein monetärer Nachteil darf dir nicht entstehen.
Mitglied inaktiv
Den Betriebsarzt kannst du doch jederzeit ohne Bekanntgabe der Schwangerschaft aufsuchen und dich dort beraten lassen. Andererseits gibt es keinen Schutz ohne Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber. Gerade als Oberärztin müsstest du wissen, dass gerade die Frühschwangerschaft die besonders schützenswerte Phase ist. CMV und blutübertragbare Krankheiten, multiresistente Erreger, endoskopische Untersuchungen... da gibt es einiges, was man berücksichtigen sollte. Was du möchtest, ist die wollmilchlegende Eiersau. Keinen weiteren Arbeitseinsatz, Schwangerschaft verheimlichen und volle Bezüge (von denen andere nur träumen könnten) weiter kassieren. Aber das Mutterschutzgesetz hat diese Variante nicht vorgesehen. Mit dir wird, wie jeder anderen Schwangeren auch, die Gefährdungsbeurteilung gemacht, und du wirst zumutbare Tätigkeiten in einer zumutbaren Arbeitszeit ausüben müssen. Da du als Oberärztin selber am besten weißt, wie deine Tätigkeitsinhalte sind, kannst du diese Gefährdungsbeurteilung doch schon mal selber machen und Alternativen ausarbeiten. Und das besprichst du dann mit dem Betriebsarzt und deinem Chef.
Ähnliche Fragen
Ich arbeite als Krankenschwester auf einer Gastroenterologischen Station, bei uns kommt es immer vor das wir isolationspflichtige Patienten auf Station haben (z.B. Norovirus, MRSA, VRE, Ringelröteln, TBC, Scharlach). Eine der eben genannten Isos haben wir immer auf Station und das mehrfach. Des weiteren haben wir momentan einen solchen Personalman ...
Sehr geehrte Frau Bäder, Ich arbeite in einem Sanitätshaus, ich habe also ständig wechselnden Kundenkontakt inklusive nicht vermeidbarem körperkontakt, da ich orthopädische Hilfsmittel am Patienten anpasse, ebenso wie Kompressionsstrümpfe ausmesse und dem Patienten anziehe. Ich bin in der 11.Ssw und mein Arbeitgeber weiß seit der 8. Woche von mein ...
Guten Morgen, und zwar hätte ich am 12.05 meine ersten Arbeitstag antreten sollen (Teilzeit in EZ). Dieser wurde nun um zwei Wochen verschoben, weil die komplette Abteilung aufgrund Corona schließlich musste. Meine Frage - werden mir nun Urlaubstage abgezogen?! Ich muss ja daheim bleiben... Meine Urlaubstage habe ich für das ganze Jahr ber ...
Liebe Frau Bader, ich bin Anfang des 5.Monats schwanger und war wegen drohender Fehlgeburt schon mehrmals krankgeschrieben. Meine Ärztin sagt, dass ich am Schreibtisch daheim arbeiten darf, aber eben nicht im vollen Umfang (habe eine ca 85%-Stelle). Leider hat sie mir eine pauschale AU ausgestellt, weil eine Krankschreibung (oder ein individuelles ...
Guten Abend Frau Bader, Ich arbeite im Einzelhandel (Lebensmittel Bereich), heute war zum Beispiel Lieferung bei uns und ich war eigentlich die meiste Zeit damit beschäftigt Ware auszuräumen und zwischen Kasse und Ware hin und her zu laufen ( 5 Woche schwanger, Chef weiß bescheid). Auch habe ich ab Montag Nachmittag niemanden für meine kleine To ...
Ich habe eine Frage und zwar bin ich im 3. Ausbildungsjahr zur Friseurin und mein Arbeitsvertrag ist am 1.4.22 ausgelaufen meine Chefin will mich jetzt aber nicht weiter bei sich arbeiten lassen. Und meinte ich sollte mich selber um alles kümmern ihr ist das jetzt egal ich bin nicht mehr bei ihr angestellt. Jetzt stehe ich da ohne fertige Ausbildun ...
Hallo! Meine Tochter ist 5 Monate alt und ich stille noch voll. Brei schiebt sie leider noch komplett mit der Zunge raus und würgt. Wir sind aber dran. Seit dieser Woche arbeite ich wieder Vollzeit. Ich habe einen Text vorliegen, wo bezüglich Stillpausen zwei Zeiten angegeben sind. Nämlich bei bis zu 8 Stunden täglicher Arbeitszeit entweder ...
Guten Tag, Gerne hätte ich ihre Meinung hierzu... Ich habe eine Mail an meine Betriebsärztin geschrieben und sie um ihre Meinung gebeten. Ich muss auf Arbeit in der Klinik permanent eine FFP2 Maske tragen, weil wir wechselnde Patienten haben. Ich bin mit in Gesprächssruppen etc eingebunden, die 2Std und länger dauern. Mich belastet die enge ...
Grüß Gott, ich habe mich schwanger beworben und nun erfahren das sie mich nehmen. Der Vertrag ist bereits unterschrieben und der erste Arbeitstag wird der 15.05.23 sein. Ich bin nun in der 14.SSW. Ich werde in einer Augenklinik als OP Personal eingestellt. Die Probewoche hat mir viel Spaß bereitet und ich freue mich darauf. Nun hat meine ...
Guten Tag, vor wenigen Tagen hat Celina872 eine ähnliche Frage gestellt zum Thema Akkordarbeit oder sonstige Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann. Ich bin seit drei Jahren in einem Callcenter tätig. Dort bekomme ich meinen festen Lohn von 2100€ Brutto. Da ich in der Vermarktung von ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz