Surja
Liebe Frau Bader, ich bin Anfang des 5.Monats schwanger und war wegen drohender Fehlgeburt schon mehrmals krankgeschrieben. Meine Ärztin sagt, dass ich am Schreibtisch daheim arbeiten darf, aber eben nicht im vollen Umfang (habe eine ca 85%-Stelle). Leider hat sie mir eine pauschale AU ausgestellt, weil eine Krankschreibung (oder ein individuelles BV?) bei der nur eine bestimmte Stundezahl erlaubt ist, für sie zu aufwendig ist. Ich will mich aber nicht ewig Krankschreiben lassen, wo ich doch de facto einen Teil meiner Zeit arbeite (weil ich keine Vertretung im Job habe). Ist eine solche stundenbeschränkende rechtlich AU/BU tatsächlich so schwierig bzw juristisch anfechtbar? Außerdem habe ich das Problem, dass mich meine Ärztin aufgrund der Abortneigung nicht gegen Covid impfen mag. Ich habe aber eine einfache Fahrstrecke zur Arbeit von 4Std. im meist vollbesetzen Zug (ich bleibe dann über Nacht am Arbeitsort), außerdem gibt es am Arbeitsplatz kein nahegelegene Krankenhaus falls wieder eine Blutung einsetzt. Im Moment bin ich eh im Homeoffice (noch wg. der Corona Verordnung), was ist aber, wenn mein AG bald wieder darauf besteht, dass ich vor Ort arbeiten muss? Bliebe mir dann doch nur wieder die volle Krankschreibung durch die Ärztin, um das Risiko der Fahrt nicht auf mich zu nrhmen? Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: ich will arbeiten, will wegen einer vorangegangenen Fehlgeburt aber auch kein FG-Risiko eingehen und würde daher gerne (idealerweise stundenreduziert um die angemahnt Schonung einzuhalten) im Homeoffice arbeiten. Ich weiß, dass der Arbeitsweg rechtlich keine Grundlage für ein individuelles BV darstellt. Für eine AU auch? Danke jetzt schon für Ihre Hilfe oder Ihre Tipps, wo man sich als juristischer und medizinischer Laie über AU und BV ggf. informieren oder beraten lassen kann.
Hallo, die Frauenärztin kann Sie auch nur teilweise krankschreiben, zum Beispiel mit einer Arbeitszeit von 4 Stunden pro Tag. Das ändert aber nichts an dem Arbeitsweg. Der bleibt dabei unberücksichtigt und ist sozusagen Ihr eigenes Problem. Der Arbeitgeber kann Ihnen ein BV, auch teilweise, aussprechen. Dies aber nur, wenn eine Gefahr von der Arbeit ausgeht. Das ist nicht erkennbar. Der Fahrweg oder eine Abortneigung gehören nicht dazu. Am besten wäre es, mit dem AG eine gemeinsam tragbare Lösung zu finden. Liebe Grüße NB
ImvPP
Kannst du dich bei einer anderen Ärztin impfen lassen?
Soie
Was Du meinst mit der Stundenreduzierung wäre ein partielles Beschäftigungsverbot. Vielleicht hilft Dir das bei der Recherche bis Frau Bader antwortet.
Ani123
Trotz AU arbeitest du einen Teil. Das ist für dein AG toll. Warum soll er sich dann jetzt schon um Ersatz kümmern, wenn die krankgeschriebene AN doch arbeiten kann? Das würde ich als Erstes abändern. Soweit ich AU bin arbeite ich nicht mehr. Da muss dein AG sehen wie er das auffängt und wenn dann Arbeit liegen bleibt ist es sein Problem. Wenn du nicht AU bist arbeitest du deine vorgeschriebene Zeit, nichts mehr. Denn wenn du dann mehr arbeitest, was in der Schwangerschaft auch nicht erlaubt ist, ist das wieder ein Vorteil für dein AG, weil er weiß, sobald du wieder arbeitsfähig bist arbeitest du alles nach. Wenn der AG merkt, dass die Arbeit nicht gemacht wird und er es evtl. selbst mitmachen muss, kann es sein, dass er merkt, dass eine neue AN zum jetzigen Zeitpunkt schon Sinn macht und diese kann deine Mutterschutz- und evtl. EZ vertreten (insofern du EZ nimmst). Weiß dein AG warum du krankgeschrieben bist? Dein FA ist nicht dafür zuständig dich in ein TZ-BV oder BV zu schicken. Das ist die Aufgabe deines AGs. Nach einer Gefährdungsbeurteilung kann er es aussprechen, wobei das zurzeit wohl kein Thema ist, weil du im Homeoffice bist. Sollte er das aufheben und dich Vorort haben, muss er es machen. Wie wurde es mir vorherigen Schwangeren gehandhabt? Haben die ein BV bekommen? Wie der Fahrweg ist (zeitlich, ob mit Auto, Bus, usw.) ist kein Argument für ein BV. Solltest du diese aus gesundheitlichen Gründen nicht bewältigen können gibt es die AU. Dein FA macht es richtig, indem er dich AU schreibt. Worauf du achten solltest ist, dass auf der AU schwangerschaftsbedingt steht. So kannst du diese Zeit für die Berechnung des EG ausklammern lassen. Besonders, wenn es zu KG kommen sollte wichtig, denn KG wird beim EG mit 0 € einberechnet. Deine Sorgen wegen der vorangegangen Fehlgeburt kann ich verstehen. Du solltest überlegen, was du willst. Sicherheit und dafür AU sein (und dann wirklich nicht mehr arbeiten)? Homeoffice machen, so lange dein AG es erlaubt und solltest du Vorort sein müssen AU? Oder voll arbeiten, bedeutet Homeoffice und Vorort?
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