Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stillpausen auf der Arbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Stillpausen auf der Arbeit

Tiffy1507

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Hallo! Meine Tochter ist 5 Monate alt und ich stille noch voll. Brei schiebt sie leider noch komplett mit der Zunge raus und würgt. Wir sind aber dran. Seit dieser Woche arbeite ich wieder Vollzeit. Ich habe einen Text vorliegen, wo bezüglich Stillpausen zwei Zeiten angegeben sind. Nämlich bei bis zu 8 Stunden täglicher Arbeitszeit entweder zwei Mal eine halbe Stunde oder einmal eine Stunde. Bei über 8 Stunden entweder zwei mal 45 Minuten oder einmal 90 Minuten. Das gilt quasi absolut, oder? Also ich muss in der Zeit nach Hause fahren, stillen und wieder auf die Arbeit fahren, oder? Hintergrund ist: ich fahre 35 Minuten einfache Strecke. Stillen dauert 20-30 Minuten. Dann wieder 35 Minuten hin. Da wäre ich schon bei über 90 Minuten. Und das auch nur wenn die Kleine sofort „ordentlich“ trinkt und alles einwandfrei klappt. Kein Stau ist usw. Und ich arbeite eigentlich nie länger als 8 Stunden. Also eigentlich hätte ich eh nur 60 Minuten. Das is doch völlig unpraktikabel. Außerdem müsste ich bei den aktuellen Spritpreisen ja horrende Mehrkosten in Kauf nehmen. Das bezahlt einem ja keiner, oder? Zur Arbeit bringen kann mir die Kleine niemand. Mein Mann hat kein Auto und mit öffentlichen Verkehrsmitteln würde eine einfache Fahrt ca 2 Stunden dauern. Außerdem fährt nur 1 mal ganz früh morgens ein Bus und 1 mal am späten Nachmittag. Das würde auch nicht passen von den Zeiten her. Abpumpen könnte ich zwar, aber die Kleine nimmt partout keine Flasche. Heute hat sie wohl fast eine Stunde so bitterlich geweint vor Hunger, hat sich aber nicht die Flasche geben lassen. Hat sich weggedrückt und noch mehr geheult. Als ich da war hat sie wie verrückt gesaugt an der Brust und ist dann vollkommen erschöpft eingeschlafen. Wie ist die Regelung dazu genau? Gibt es einen Anspruch auf teilweise Homeoffice während dem Stillen? Möglich wäre das. Während Corona haben wir ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet. Ich hätte gerne „was in der Hand“ wenn ich auf meinen Arbeitgeber zu gehe. Danke schon mal!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dann sind längere Stillpausen zu gewähren, sagt der Kommentar. (https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/tillmannsmutschler-beegmuschg-muschg-7-freistellun-333-mindest-und-sollzeit_idesk_PI42323_HI9842649.html). Liebe Grüße NB


cube

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Nein, Anspruch auf HO gibt es nicht weil man doch noch stillt. Dafür gibt es ja die Stillpausen. Oder eben Elternzeit. Sei mir nicht böse, aber warum willst du nach 5 Monaten wieder VZ arbeiten, wenn du offenbar gar nicht darauf hingearbeitet hast, dein Kind bis dahin abzustillen bzw. auf Flasche umzustellen? Es ist auch - meiner Meinung nach klar - dass wenn man nach 4 Monaten auf Brei umstellt, Kind dann nach 4 Wochen wie von Zauberhand tatsächlich komplett mit Brei ernährt werden kann. Das niemand dir die Kleine bringen kann, deine Fahrtzeit zu lange ist etc ist, Spritkosten anfallen - das ist doch alles nicht das Problem des AG´s und war dir/euch doch auch vorher schon bekannt. Sorry, aber entweder nimmt die Kleine jetzt dann gezwungener maßen die Flasche bzw. du pumpst ab oder du musst wieder in EZ gehen - sofern der AG dem zustimmen würde. Das ist genau so undurchdacht wie KiGa-Eingewöhnungen, für die man nur 2 Wochen einplant , das viel zu kurz ist und dann rummosert, weil der AG tatsächlich erwartet, dass man arbeiten kommt wie vereinbart.


Tiffy1507

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Hallo Cube, schade dass ich dir nicht direkt antworten kann. Sorry, aber dein Beitrag war weder angefragt, noch hilfreich. Ich habe eine Expertin für Recht gefragt und wollte nicht deine persönliche Meinung hören. Ich muss mich auch nicht rechtfertigen, wollte dir aber trotzdem gerne doch noch ein paar Sätze sagen: Glückwunsch wenn du die Wahl hast ob du Vollzeit arbeitest oder nicht. Ich habe diese Wahl nicht. Wir mussten für die vergangenen 3 Monate nach meinem Mutterschutz all unser Erspartes aufwenden, dass ich wenigstens diese Zeit zu Hause bleiben konnte. Es ist mein erstes Kind und ich hatte vorher keine Ahnung wie das mit Stillen oder Beikost oder was auch immer läuft. Bei vielen Freundinnen lief es eben genau so: Flasche und Brust im Wechsel=kein Problem. Brei gestartet=kein Problem. Da geh ich nicht davon aus dass es bei uns anders ist. Ist es jetzt aber. Also was mach ich jetzt? Mir stumpfsinnige, ungebetene Kommentare durchlesen und mich in die Ecke setzen und schämen? Oder nach Lösungen suchen? Ich habe mich für letzteres entschieden. Bitte kümmere dich doch gerne weiterhin um deinen eigenen Kram und freu dich dass du scheinbar nicht so früh wieder arbeiten musst. Schönen Abend noch.


Mamamaike

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Hallo, ich habe keine rechtliche Antwort für Dich, aber einen praktischen Vorschlag: Unser Sohn hat die Flasche nur genommen, wenn er NICHT im Arm gehalten wurde (und wenn ich nicht zu Hause war). Er hat nur getrunken, wenn er im Kinderwagen lag, auf einer Decke auf dem Tisch oder auf dem Sofa. Vielleicht hilft das ja Deinem Mann (und Dir), dann hast Du die Stillpausen zum Abpumpen... Viele Grüße


Tiffy1507

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Dank dir! Das ist auf jeden Fall nen Versuch wert und ein hilfreicher Vorschlag. Danke!


KielSprotte

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Dein Kind ist ja kein Neugeborenes mehr, von daher würde ich die Becherfütterung ausprobieren. Nuckeln kann es dann bei dir, trinken beim Papa.


Berlin!

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Liebe AP, schau mal hier, das hilft Dir sicher weiter: https://kanzlei-klostermann.de/stillen-am-arbeitsplatz-was-gilt-fuer-stillpausen/#sa3 Da heisst es u.a.: § 7 Abs. 2 MuSchG regelt, dass der stillenden Mutter die zum Stillen erforderliche Zeit zur Verfügung zu stellen ist. Wieviel Zeit das konkret ist, ist jeweils im Einzelfall zu bestimmen. Es kommt dabei vor allem darauf an, wie häufig das Kind noch gestillt wird und ob die Mutter zum Stillen nach hause fahren muss oder ob sie am Arbeitsplatz selbst stillt, bspw. in einem Stillraum im Betrieb. Die Notwendigkeit der Überschreitung der gesetzlich vorgesehenen Mindeststillpausen muss die Arbeitnehmerin durch eine ärztliche Bescheinigung bzw. ein Attest nachweisen. Es besteht zudem die Möglichkeit, sich bzgl. den Einzelheiten zur Freistellung zum Stillen (z.B. Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten) mit der Aufsichtsbehörde auseinanderzusetzen. Diese kann gem. § 29 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 MuSchG nämlich diesbezüglich auch nähere Bestimmungen treffen. Welche Aufsichtsbehörden im jeweiligen Bundesland zuständig sind, kann man hier auf der Seite des BMFSJ nachschauen. Auf der Seite stehen eigentlich Antworten auf alle Deine Fragen. Alles Gute! (Ich finde es schon wieder lustig: einer Schwangeren wird vorgeworfen, dass sie wegen eines BV nicht arbeiten geht. Aber geht eine Mutter mit Säugling arbeiten, passt das auch wieder nicht)


Tiffy1507

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Vielen Dank! Das hilft mir sehr.


cube

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und verdrehst dabei die Dinge wie es dir passt. Merkt man an, dass ein BV nicht "geholt" werden kann, dass es Probleme mit der KK oä geben könnte etc oder einfach darauf hinweist, dass etwas Betrug wäre - schon stehst du auf der Matte und tust so, als wenn man die "BV-Polizei" wäre, die keiner Frau eines gönnt. Und hier jetzt auch wieder: meine Güte - man macht sich nun mal vorher Gedanken darüber, ob man die eigentlich geltenden Stillpausen überhaupt hinbekommen kann. Spritpreise etc sind eben auch nicht wirklich Problem des AG. Aber schwupps - stehst du auf der Matte und unterstellst den Antwortenden, dass sie ein Problem mit stillenden Müttern hätten oder sonst etwas. Fakt ist doch wohl auch, dass selbst Frau Bader oft genug hier schon zitiert hat, dass eben die Stillpausen x oder x betragen und man eben schauen muss, wie man das hinbekommt. Einzelfallentscheidungen gibt es immer - aber tu doch bitte nicht so, als ob damit praktisch alles möglich wäre und man dem AG nur mit xy kommen muss und schon ist die Sache geritzt. Echt anstrengend.


Berlin!

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Wer plustert sich hier gerade auf, hm? ein ewig langer Text ohne jeden Bezug zum Ap nur, um mir ans Bein zu pinkeln. Man, muss ich Dich triggern.


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