Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeit

sophie03.06.

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Ich habe eine Frage und zwar bin ich im 3. Ausbildungsjahr zur Friseurin und mein Arbeitsvertrag ist am 1.4.22 ausgelaufen meine Chefin will mich jetzt aber nicht weiter bei sich arbeiten lassen. Und meinte ich sollte mich selber um alles kümmern ihr ist das jetzt egal ich bin nicht mehr bei ihr angestellt. Jetzt stehe ich da ohne fertige Ausbildung und kein Arbeitsplatz mehr was kann ich jetzt tun...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sowas gibt es nicht. Nach BBiG endet der Vertrag mit bestehen der Prüfung. Das steht auch so im Vertrag. Wenden Sie sich an die Kammer. Liebe Grüße NB


mellomania

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Bewerben. Hoffentlich hast du dich 3 Monate vor Ende des Vertrages beim Amt gemeldet. Ist der Vertrag regulär ausgelaufen? Dann ist das so möglich


Mitglied inaktiv

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Ganz verrückte Idee: Neuen Betrieb suchen, der dich bis zum Ausbildungsende behält.


peekaboo

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... Wenn man einen Auszubildenden einstellt, ist ja nicht so lange beschäftigt bis er die Ausbildung fertig hat? (Natürlich nur wenn der Auszubildende sich nichts hat zu Schulden kommen lassen) mir war nicht bewusst dass ein Azubivertrag befristet sein kann. Bin auf Antworten gespannt!


Mitglied inaktiv

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Also ich bin auch erstaunt, dass Ausbildungsverträge befristet sein können. Vorstellen das man nur ausgebildet wird und nicht übernommen wird, das ist ja noch vorstellbar.


Suomi

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Mich wundert das auch. Ein Ausbildungsvertrag läuft doch quasi befristet bis die Ausbildung zu Ende mit bestandener Prüfung oder wenn man durchgefallen ist, muss man halt eine Verlängerung beantragen beim AG und die kann er i.d.R. nicht ablehnen. Sehr verwirrend das ganze. Aber dennoch sollte man sich natürlich immer schnellstmöglich an die ARGE wenden.


KielSprotte

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Kann es sein, dass du 2x durch die Prüfung gefallen bist? Denn normalerweise endet ein Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung und nicht durch Fristablauf - ausser, du hast bereits 1/2 Jahr nachgelernt und bist erneut durch die Prüfung gefallen. Dann hat der Ausbildungsbetrieb nicht mehr die Verpflichtung dich weiterhin auszubilden.


Berlin!

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Ein Ausbildungsvertrag ist nach ende der Probezeit ordentlich unkündbar. Hast Du eine Kündigung bekommen? Warum ist der Vertrag vor Ende der Ausbildung, also vor der Gesellenprüfung, ausgelaufen?


Tigerblume

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Ein Vertrag der noch vor Ende der Ausbildung ausläuft? Was Du tun kannst? Eine neue Ausbildungsstelle suchen. Warum hast Du das nicht längst getan?


chrissicat

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Irgendwas passt hier nicht. Wieso Arbeitsvertrag, wenn du in der Ausbildung bist? Der Ausbildungsvertrag endet i.d.R. mit Bestehen der Prüfung, nicht schon vorher. Oder hast du die Prüfung bereits abgelegt, aber nicht bestanden? Wende dich im Zweifelsfall an die Kammer, die für dich zuständig ist.


Tina_S_

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Liebe Sophie. Kannst du noch mehr Informationen geben, warum der Vertrag im 3. LJ endet? Hast du Fehlzeiten wegen Schwangerschaft/Elternzeit, so dass die Ausbildung länger dauert als beim Vertragsabschluss geplant? Hat deine Chefin die volle Weiterbildungsermächtigung? Gab es irgendwelche (Verlängerumgs-)Anträge deinerseits? Viele Grüße und alles Gute


Berlin!

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Ein Ausbildungsvertrag endet in aller Regel mit dem bestehen der Prüfung. Bei Nichtbestehen können Auszubildende verlangen, dass das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängert wird, höchstens jedoch um ein Jahr. Bei dreimaligem Nichtbestehen gibt es keine Wiederholungsmöglichkeit mehr in diesem Ausbildungsberuf. Ein Ausbildungsvertrag ist nach der Probezeit ordentlich unkündbar und auch nicht befristet abschliessbar. Hier fehlen von der AP notwendige Angaben. Allerdings wird Frau Bader hier nur mit RUB antworten.


Ille1309

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Zuerst zur Handwerkskammer gehen und um rechtliche Hilfe, ggf. Vermittlung einer anderen Ausbildungsstelle bitten. Kein Ausbildungsvertrag läuft vor der ersten Prüfung einfach so aus. Auch arbeitslos melden bei der Agentur für Arbeit und um Vermittlung einer Anschluss-Ausbildungsstelle bitten.


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