Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeit

Nabdelna

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Grüß Gott, ich habe mich schwanger beworben und nun erfahren das sie mich nehmen. Der Vertrag ist bereits unterschrieben und der erste Arbeitstag wird der 15.05.23 sein. Ich bin nun in der 14.SSW. Ich werde in einer Augenklinik als OP Personal eingestellt. Die Probewoche hat mir viel Spaß bereitet und ich freue mich darauf. Nun hat meine Frauenärztin aber gemeint sie ist sich nicht sicher ob ich schwanger überhaupt in einem OP tätig sein kann und hat mir eine Gefährdungsbeurteilung mit gegeben. Der Arbeitgeber weiß noch nichts von der Schwangerschaft. Ich wollte ihm im Laufe des ersten Arbeitstages davon berichten und ihm die Gefährdungsbeurteilung geben. Meine Frage ist nun: Falls der Arbeitgeber tatsächlich sagt das ich dort als Schwangere nicht arbeiten darf/kann.. Bin ich trotzdem vor einer Kündigung geschützt?? Weil ich mich ja dann sozusagen für eine Stelle beworben hab in der man als Schwangere nicht arbeiten darf/kann?? Steht mir das Beschäftigungsverbot zu und bin ich unkündbar??? Danke im Voraus!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Schwangere genießen besonderen Kündigungsschutz. Sie müssen es dem Arbeitgeber also mitteilen, er führt dann eine Gefährdungsprüfung durch und entscheidet, ob er Sie umsetzt oder ein Beschäftigungsverbot ausstellt oder Sie der Tätigkeit nachgehen können. Liebe Grüße NB


Pamo

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Wie hat denn deine Frauenärztin eine Gefährdungsbeurteilung für deinen zukünftigen Arbeitsplatz ausstellen können? Hat sie einen Firmenbesuch gemacht und den Arbeitsplatz geprüft?


Suomi

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Das ist wohl eher ein Formular zum Ausfüllen, dass sie bekommen hat. Ich hätte das im übrigen dem AG jetzt schon gesagt. Er plant sicher mit Dir und hat Dich im OP eingeteilt. Er hätte dann zumindest ein wenig Vorlauf gehabt, um jemand anderen einzuplanen. Aber sei's drum. Kündigen kann er Dich nicht. Als Schwangere hast Du auch in der Probezeit Kündigungsschutz und man muss nicht sagen, dass man schwanger ist bei Vertragsunterzeichnung.


Suomi

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Und ob Dir ein BV zusteht, entscheidet der AG nach der Gefährdungsbeurteilung. Wenn Du die Arbeit nicht mehr mache kannst, schickt er Dich entweder ins BV oder gibt Dir eine andere Arbeit, die man während der Schwangerschaft ausüben kann.


Succero

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Du hast grundsätzlich nichts falsch gemacht und du wirst vom Gesetz her auch nicht bestraft. Du hättest doch genauso gut eine Woche nach Start schwanger werden können. Es gelten für dich die selben Gesetze wie für jede andere Schwangere auch. Es besteht die Möglichkeit dass du ins BV musst, du bekommst dann Geld wie jede andere und du bist unkündbar. Einziger Grund zur Sorge: Die Reaktion des AG, der verständlicherweise nicht besonders erfreut sein wird und sich betrogen fühlen könnte.


Anni3

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Wie kann man sich so verhalten? Der Arbeitgeber hat keine Chance zu planen dank dir. Man kann doch nicht immer nur an sich denken.


User-1736455377

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Hier ist es aber doch ganz offensichtlich so, dass der AP gar nicht bewusst war, dass sie schwanger vielleicht gar nicht im OP arbeiten darf.


Anni3

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Das glaubst du doch selber nicht.


Succero

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Wenn du grundsätzlich alles in Frage stellst, was nicht deinen Vorstellungen entspricht, dann ist ein Forum vielleicht nicht der richtige Ort für dich.


Tini_79

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ab und an mal, wenn es darauf ankommt? Lennst du die finanzielle Lage der AP? Hat sie anderes Einkommen? Was würdest du denn tun, wenn du auf das Geld angewiesen bist? Ich vermute, die allermeisten Menschen gehen Arbeiten um Geld zu verdienen und nicht, um dem AG eine Freude zu machen. Wenn die Alternative AlG oder Bürgergeld ist, dann verstehe ich schon, dass Frau es eben genauso macht.


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