Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeit im Gesundheitswesen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeit im Gesundheitswesen

Janina2611

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Sehr geehrte Frau Bäder, Ich arbeite in einem Sanitätshaus, ich habe also ständig wechselnden Kundenkontakt inklusive nicht vermeidbarem körperkontakt, da ich orthopädische Hilfsmittel am Patienten anpasse, ebenso wie Kompressionsstrümpfe ausmesse und dem Patienten anziehe. Ich bin in der 11.Ssw und mein Arbeitgeber weiß seit der 8. Woche von meiner Schwangerschaft, seit der 10. Woche hat er es schriftlich von meiner Ärztin. Der Corona Inzidenzwert liegt bei uns bei 134 momentan. Meine Ärztin sagt, er müsse mich umversetzen oder ins Beschäftigungsverbot schicken, mein Arbeitgeber sagt es gäbe dazu keinen Anlass. Eine Gefährdungsbeurteilung habe ich nie gesehen, auch in meiner kompletten letzten Schwangerschaft nicht. Was ist denn rechtens? Muss er mich aus dem Kundenkontakt raus nehmen? Vielen Dank


mellomania

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wie schützt ihr euch? mit medizinischen masken? eine gefährdungsbeurteilung muss er machen, frage danach. büroarbeit ist bei euch sicherlich möglich, daher sehe ich keinen grund für ein BV. dann passen eben Kolleginnen die Orthesen an. das ist doch sicherlich zu regeln. dann kannst du weiterarbeiten und hast keinen kundenkontakt.


Janina2611

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Wir schützen uns mit FFP2 Masken. Ich möchte auch nicht unbedingt ins Beschäftigungsverbot, nur leider verweigert er es auch mich umzuversetzen. Er hat nicht genug Mitarbeiter dafür und müsste es dann selbst tun. Das will er nicht.


Mitglied inaktiv

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Wende dich an das Gewerbeamt Eine Gefährdungsbeurteilung muss er machen.


mellomania

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das muss er aber. er muss die gefährdungsbeurteilung machen und begründen, warum er keine ersatztäigkeit hat.


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