Arbeitsaufnahme nach Erziehungsurlaub vom Arbeitsgeber verschoben!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitsaufnahme nach Erziehungsurlaub vom Arbeitsgeber verschoben!

hallo! ich habe jetzt, da mein erziehungsjahr am 16.01.2003,endet folgendes problem mit meinem arbeitgeber :ich war vor der geburt unserer tochter als volltagskraft eingestellt. als ich meinen arbeitsgeber davon in kenntnis gesetzt habe, daß ich schwanger sei, sprachen wir in diesem zusammenhang gleich über den wiedereinstieg in die arbeit nach einem jahr und dann nur noch als halbtagskraft.Ich wollte am 17.01.2003 wieder meine arbeit aufnehmen. als ich aber gestern mit meinem stellvert. Marktleiter den Änderungs vertrag durchging, steht jetzt als 1. arbeitstag der 20.01.2003. das sind also 3 tage wo niemand mein anteil an die ges. krankenkasse und kein sozialbeitrag zahlt!!??? ich bin nicht arbeitslos, nicht angestellt!!!?????ich hänge in der luft!!! meine tochter ist bei meiner krankenkasse versichert . was ist während diesen 3 tagen????? kann der arbeitgeber das einfach so machen???? nur weil er vielleicht meint der 17. ist ein freitag , lassen wir sie doch am montag beginnen!!!!! viele grüsse JANE

Mitglied inaktiv - 13.12.2002, 13:29



Antwort auf: Arbeitsaufnahme nach Erziehungsurlaub vom Arbeitsgeber verschoben!

..bingo..

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.12.2002



Antwort auf: Arbeitsaufnahme nach Erziehungsurlaub vom Arbeitsgeber verschoben!

ich muß noch etwas hinzufügen : ich habe 2002 nicht gearbeitet, da unsere Tochter am 17.01.2002 geboren ist. soll aber noch 5 tage urlaub haben!!! wie das?????? JANE

Mitglied inaktiv - 13.12.2002, 14:05



Antwort auf: Arbeitsaufnahme nach Erziehungsurlaub vom Arbeitsgeber verschoben!

Hallo Jane, die Mutterschutzzeit zählt nicht als Beurlaubung sondern als Arbeitszeit. Du hast also für die Zeit bis zur Geburt deines Kindes plus die 8 Wochen danach Anspruch auf anteiligen Jahresurlaub. Gruß Silke

Mitglied inaktiv - 13.12.2002, 14:53



Antwort auf: Arbeitsaufnahme nach Erziehungsurlaub vom Arbeitsgeber verschoben!

Hallo, Dein Arbeitgeber kann den Erziehungsurlaub nicht einfach einseitig verlängern. Das habe ich gerade hinter mir und beim Arbeitsgericht durchgeboxt. Es ist tatsächlich dann so, daß Du für diese 3 Tage nicht versichert bist, aber 4 Wochen werden wohl von der Kasse überbrückt. trotzdem laß Dir das nicht gefallen, es fehlt Dir auch später bei der Rente. Erziehungsurlaub kann nur im beiderseitigen Envernehmen verlängert oder verkürzt werden. VG Silke

Mitglied inaktiv - 15.12.2002, 01:00



Antwort auf: Arbeitsaufnahme nach Erziehungsurlaub vom Arbeitsgeber verschoben!

Hallo Jane, ich habe das gleiche Problem mit meinem Arbeitgeber. Ich habe telefonisch meinen Erziehungsurlaub verlängert (1 Jahr voll). War alles klar. Dann dachte ich mir, reich das mal lieber schriftlich ein. Als Antwort kam zurück, dass wir telefonisch nichts vereinbart hätten und ich nicht zum Arbeitsbeginn erschienen war. Und durch meine Vertretung wäre eine Arbeitsaufnahme vor dem 01. April 2003 nicht möglich. Bei mir läuft aber am 23.02.03 die Erziehungszeit ab. Ich versuche das mit meinem Urlaub zu überbrücken. 13 Tage Rest aus 2001, 10 Tage aus 2002 und 3 Tage neuen Urlaub von 2003. Da wird mein Chef mir bestimmt wieder die Hölle heiß machen, da er mir die 13 Tage aus 2001 streichen will (wegen Beschäftigungsverbot). Aber da setz ich mich durch. Viele Grüße Peti

Mitglied inaktiv - 02.01.2003, 21:43



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