Mitglied inaktiv
Hier noch eine Frage: Kann mich das ARbeitsamt während der Dauer des Leistungsbezuges dazu "zwingen", jede Arbeit anzunehmen oder muß die Stelle mit meiner Schwangerschaft vereinbar sein (verrauchte Räume, keine Pausen, lange Tage, Streß etc.)? Ich habe gehört, daß es manchmal "schlauer" ist, sich in solchen Fällen krankschreiben zu lassen. Geht das so einfach?? Danke für die Antwort
Hallo, sorry, was Sie mich fragen, ist Leistungserschleichung. Krankschreiben kann man sich nur lassen, wenn man krank ist.Wer nicht arbeiten will, bekommt auch kein Arbeitslosengeld.Daran ändert auch eine Schwangerschaft nichts. Gruß NB
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