Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitlos nach der Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitlos nach der Elternzeit

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Hallöchen, wer kennt sich aus oder hat ähnlichen Fall? Mein Arbeitsvertrag lief am 31.07.01 während der Elternzeit aus. War dann beim Arbeitsamt um mitzuteilen, daß ich mich erst mit vollendung des 3. Lebensjahres zur Verfügung stelle. Mir wurde gesagt das Erziehungszeiten bei der Antragstellung brücksichtigt werden. Ich lebe mit meinem Sohn in wilder Ehe und wir haben damals nur 4 Monate Erziehungsgeld bekommen, da wir ein zu hohes Einkommen haben. Der Antrag für Ezr.-Geld wurde für ein Jahr bewilligt 0Dm für die ersten 8 Wochen nach der Geburt, dann 4 Monate 600 DM und dannaber nur mit 0DM für die restlichen Monate. Dal wir ja für die Restmonate bis zum 1.Geburtstag 0,-DM im bewilligten Antrag hatten, haben wir auch keinen neuen gestellt, weil sich das Einkommen damals ja nicht verändert hat. Wird das jetzt ein Nachteil sein weil wir nur 1 Jahr Erziehungsgeld bewilligt bekamen, und wir keinen weiteren Antrag für 0,-DM stellten? Ich habe mich ab dem 1. Geburtstag unseres Sohnes freiwillig bei meiner Krankenkasse weiterversichert. Wer hat ähnliches erlebt und kann mir sagen wieweit sich dies nun auf mein Arbeitslosengeld auswirkt? BIs zur Geburt war ich ja voll pflichtversichert tätig.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hierauf darf ich nicht Antworten. Btte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie ganz allgemein. Gruß, NB


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