Wuschel_76
Hallo Frau Bader, ich wende mich nochmal an Sie, da ich bisher keine korrekte Berechnung seitens der Krankenkasse erhielt. Mein Kind kam am 08.02.2014 Welt. Mutterschutz-beginn war der 27.01.14.Ende der 02.06.14, da es sich um ein Frühchen handelt. Ich habe eine Hauptbeschäftigung unbefristet und hatte einen befristeten Nebenjob bis 30.04.2014. Bei meinem Nebenjob habe ich bis 07.02.14 gearbeitet. Ist es richtig, dass der Hauptarbeitgeber weniger Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Zeit bis 07.02.14 und ab 01.05.-02.06.14 zahlt? Die Krankenkasse meint, dass nach Ende der Nebenbeschäftigung auch der Arbeitgeberzuschuss der Hauptbeschäftigung geringer ausfäälz. Ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können. Aus der Nebentätigkeit erhielt ich auch einen Zuschuss bis 30.04.14 und danach Krankengeld von der Krankenkasse. LG Mandy
Hallo, der jeweilige Ag zahlt den Zuschuss. bei einem Minijob nicht Liebe Grüße NB
SumSum076
Ich kenn es so, dass beide AG den Zuschuss zum MuSchu-Geld zahlen müssen. Davon abgezogen werden die 13 Euro von der KK. Diese 13 Euro werden unter den beiden AG aufgeteilt (ich weiß leider nicht wie) Fällt ein AG weg, dann kann der bleibende AG die 13 Euro bei seinem Zuschuss abziehen. Für dich sollte trotzdem das gleiche Netto (des bleibenden Jobs) bestehen bleiben. Beispiel: AG 1: Einkommen - 506,50 Euro AG 2: Einkommen - 1006,50 Euro (= 1513 Euro) (wenn jetzt der Zuschuss der KK 50/50 aufgeteilt würde..) Von der KK: 13 Euro Von AG 1: 500 Euro Von AG 2: 1000 Euro Nach dem Wegfall: KK: 13 Euro AG 2: 993,5 Euro (= 1006,5 Euro) Ich weiß leider auch nicht, wie das Krankengeld da mit reingerechnet würde. Gruß Sabine
Wuschel_76
Vielen lieben Dank für die aufschlussreiche Antwort. Die Frage, ob das Krankengeld mit reingerechnet wird bleibt noch ungeklärt. Die eine Krankenkasse sagt es wird hinzugezogen und die andere sagt nein. Schade das ich hier nicht weiter komme, bzw. auch bei zuständigen Behörden nicht. LG Mandy
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