Minexl
Guten Abend, aktuell bin ich in Elternzeit und beziehe Elterngeld (normal arbeite ich in Vollzeit). Ab Mai beziehen mein Mann und ich mit jeweils 25h/Woche Elterngeld Plus. Ab 2018 läuft wieder alles wie gehabt. Jetzt wurde mir von Arbeitgeberseite ans Herz gelegt den Arbeitsplatz zu wechseln. Meine Fragen: 1. Sollte mich ein anderer Arbeitgeber einstellen, (ich würde dafür meine Elternzeit in dieser Form nicht unterbrechen), was passiert mit meinem Sonderkündigungsschutz? Da man normal ja mit Probezeit startet. 2. Wenn ich mir eine Stelle mit 25 Stunden (statt Vollzeit) suchen würde, da ich ab nächstem Jahr sowieso weniger Arbeiten möchte, wie wirkt sich das auf den Elterngeldbezug aus? 3. Wenn ich mir eine Stelle mit 30 Stunden (würde ich bei der L-Bank anpassen) suchen würde, wie wirkt sich das auf den Elterngeldbezug aus? 4. Sollte ich noch etwas bedenken? Vielen Dank im Vorraus. Werde die Antworten auf jeden Fall in meiner Entscheidungsfindung berücksichtigen, da ich nicht vor habe wärend der Elternzeit plötzlich garnichts zu haben. Lg Minexl
Hallo, 1. Zunächst einmal kann Ihnen der Arbeitgeber nahe legen was er will, Sie haben besonderen Kündigungsschutz. Mit Beendigung des Vertrages endet auch die Elternzeit. Bei einem neuen Arbeitgeber müssten wieder neue Elternzeit beantragen. 2. Alles über dem Pauschbetrag wird angerechnet 3. s. 2 Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ah,. der AG kann dir viel nahelegen, er kann Dich aber nicht kündigen. Wenn müsstest Du das also. Und das würde ich mir ganz genau überlegen. Ansonsten, ein neuer Ag ist nicht verpflichtet sich an die Elternzeit welche Du mit einem anderen Ag ausgemacht hast zu hakten. Du müsstest das mit dem neuen neu verhandeln. Ob der das dann auch macht ist eine andere Frage.
SumSum076
1. Bezüglich: "(ich würde dafür meine Elternzeit in dieser Form nicht unterbrechen)" Bei einem neuen Arbeitgeber musst du deine Elternzeit neu ausmachen. Denn der neue AG ist nicht an die Vereinbarung (zB Teilzeit) zwischen dir und dem alten AG gebunden. Bei einem neuen AG gelten zur Elternzeit die gleichen gesetzlichen Bedingungen. Du kannst Elternzeit anmelden. Ab 8 Wochen vor Elternzeitbeginn hast du Kündigungsschutz. Bleibt die Frage, ob dich jemand aus der Elternzeit heraus einstellt, weil du mit der Elternzeit eben die Probezeit "umgehen" kannst. Fragen 2 und 3 versteh ich nicht! Du hast doch eh ganz fest geplant, ElterngeldPlus zu machen. Jetzt fragst du, was das für Auswirkungen auf das Elterngeld hat? Nun sei es drum: Während der Elterngeld-Bezugszeit wird Einkommen angerechnet. Und du kannst dir MIT Elterngeld eh keinen Vollzeitjob suchen. Da gehen maximal 30 Std. Das Verfahren zur Anrechung des Einkommens bleibt bei 25 oder 30 Std das gleiche. Für wann legt dir denn dein AG den Wechsel ans Herz? 2018? Gruß Sabine
Minexl
AG-Wunsch ist, so schnell wie möglich, am besten so, dass ich im Mai nicht mit 25h/Woche auf der Matte stehe. Ich empfinde das aber im Rahmen der EZ eher unrealistisch. Bezüglich der Unklarheit im Fall meiner beiden letzten Fragen. Ich habe aktuell einen Vollzeitjob, arbeite aber ab Mai bis 2018 im Rahmen der EZ nur 25h/Woche. Der Gedanke (noch offen) ist, danach generell meine Arbeitszeit auf 25/30h/Woche zu reduzieren und ich hatte einfach Sorge, dass ich um das Elterngeld Plus nicht zu verlieren, mir eine volle Stelle suchen muss, bei der ich aber trotzdem bis 2018 reduziert arbeite. Ich würde sowas natürlich vorweg mit dem neuen Arbeitgeber besprechen und wenn es keiner mit macht, dann muss ich halt noch so lange an der alten Stelle festhalten, bis sich etwas passendes gefunden hat. Hoffe, ich konnte die Unklarheiten beseitigen und danke für euer Feedback.
Mitglied inaktiv
Dann würde ich dem AG einfach mitteilen, nein keine Kündigung deinerseits, aber gerne die Bereitschaft solange wie Du in EZ bist woanders zu arbeiten. Sofern Du bis Mai was findest. Das könntest Du nämlich mit seiner Zustimmung. Und sofern er bescheinigt aktuell auch keine TZ-Stelle zu haben, könntest Du sogar ALG1 beziehen über die 25 Std. Ob das aber mit EG Plus auch der Fall ist - keine Ahnung. ich gehe mal davon aus Kinderbetreuung ist gesichert? So oder so, kündigen kann er dir wie gesagt nicht. Dir aber das OK geben on der EZ bei einem anderen AG zu arbeiten. Gibt dir die Möglichkeit den VZ-Job zu behalten und trotzdem wegen EG Plus auch TZ zu arbeiten.
Minexl
Er wird mich definitiv nach der Elternzeit kündigen, also macht es schon Sinn bis spätestens dahin was neues zu haben. Hatten ja schon das Thema Abfindung und Auflösungsvertrag besprochen, nur lasse ich mich da eben ohne neuen Job definitiv nicht drauf ein. Ich bin auch willig im Zeitraum der EZ zu wechseln, nur eben nicht zu meinem Nachteil (z.b.schlechteres Gehalt, schlechte Arbeitsplatzbedingungen ect.). Ab 2018 denke ich, wird ein Wechsel leichter, da mach ich mir keinen Kopf.
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