Nakarta
Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich in EZ und habe vor einigen Tagen auch noch eine Verlängerung auf 1,5 Jahre beantragt, welche mir nach telefonischer RS vorausichtlich bewilligt wird. Ich benötige diese, da ich bis dahin besser abschätzen kann ob mein Kind eine Betreuung bekommt und auch, wie gut es dort eingewöhnt ist. Davon hängt dann nämlich für mich auch ab, ob ich überhaupt in meine alte Stelle zurückkehren kann, da ich dort auf jeden Fall wieder in Schichtdiensten werde arbeiten müssen. Daher möchte ich die EZ nun gerne nutzen um meine Fühler nach einer geeigneteren Position "auszustrecken". Ggf. würde ich für diese meine EZ auch etwas früher als zuletzt geplant abbrechen, wenn alle anderen genannten Faktoren bis dahin stimmen. Natürlich würde ich zuvor fristgerecht kündigen. Meine Frage ist nun jedoch: gibt es einen Grund meinen jetzigen Arbeitgeber über die Stellensuche bereits zu informieren? Tatsächlich gibt es nämlich auch ein Restrisiko, dass dieser über Umwege zufällig davon erfährt. Zudem Frage ich mich, wie es mit der Krankenversicherung aussieht (bin derzeit über meinen Mann familienversichert, allerdings aus Kulanz der KK, da ich zuletzt freiwillig versichert war). Sollte sich nun ein Zeitfenster zwischen Kündigung der alten Stelle und Antritt der neuen ergeben, würde dies weiterhin so funktionieren? Außerdem frage ich mich, ob ich mich im letztgenannten Fall "Weiterbildungen" beim Arbeitsamt unterziehen müsste, sollte der neue Vertrag ggf. noch nicht unterschrieben sein o.ä.. Oder könnte ich dann über die EZ argumentieren (auch wenn der Vertrag dann ja schon aufgelöst wäre), um nicht noch zu solchen Kursen zu müssen, die in meiner Situation dann ja auch nicht sinnvoll wären? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Nakarta
Hallo, am besten arbeiten Sie TZ in der EZ. Da muss der alte AG vor V-Schluss zustimmen, suchen dürfen Sie so. Wenn es Zeit zu überbrücken gibt können Sie sich arbeitssuchend melden, dann sind Sie kk-versichert. Liebe Grüße NB
mellomania
suchen darfst du aber VOR vertragsabschluss MUSS dein AG zustimmen. du kannst nicht einfach so woanders arbeiten ohne sein einverständnis..
drosera
Ich habe die FS so verstanden, dass sie gar nicht plant in der EZ woanders zu arbeiten (womit sich der derzeitige AG einverstanden erklären müsste), sondern einen neuen Job ohne Schichtdienst sucht und dafür dann bei ihrem aktuellen AG kündigen würde. Wenn du dich nicht beim Arbeitsamt meldest, dann wirst du auch nicht mit Kursen "gefördert". Wenn du dich einfach arbeitssuchend ohne Leistungsbezug meldest, droht dir da auch eigentlich nichts - du gehst dann nicht in die Statistik ein und musst deshalb auch nicht "weggemaßnahmt" werden.
Nakarta
Danke, Drosera - genau so, war es gemeint.
mellomania
ich hatte die elternzeit genutzt um mich woanders zu bewerben (mit einverständnis) , dort zu arbeiten, die probezeit abzuwarten und DANN erst zu kündigen. denn wenn der neue job mist ist, stehst du ohne alles da...
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