Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber weigert sich TZ Lohn zu bezahlen während eines BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeber weigert sich TZ Lohn zu bezahlen während eines BV

Sandra H.

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Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit die ich aufgrund der Geburt unserer Tochter im April 2021 beantragt habe. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ab Februar 2023 wollte ich wieder Teilzeit arbeiten während der Elternzeit. Den Antrag hat mein Arbeitgeber per Mail am 28.10.22 erhalten und den Erhalt auch bestätigt. Bis heute wurde er nicht abgelehnt. Nun bin ich aber wieder schwanger. Mein Arbeitgeber wurde Anfang Dezember 2022 bereits informiert und hat mir nach einer erneuten Gefährdungsbeurteilung wieder ein BV ausgesprochen. Nun schrieb meine Vorgesetzte, dass ich zwar eine Tätigkeit bei Ihnen aufnehmen wollte, aber diese nicht zustande kam. Und dadurch kein Beschäftigungsverbot eintritt. Meines Wissens nach gilt der Teilzeitantrag sofern er nicht innerhalb von 4 Wochen abgelehnt wird als angenommen. Die Tätigkeit wäre ja zustande gekommen, wenn ich nicht wieder schwanger wäre, wodurch mich mein AG ja nicht schlechter stellen darf. Ist da so korrekt? Können Sie mir die Lohnfortzahlungen ab Februar tatsächlich verweigern?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach § 15 BEEG ist das richtig, wenn der Antrag den Beginn und den Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten hat. Liebe Grüße NB


Sandra H.

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Danke für die schnelle Antwort. Ich habe als Beginn Februar 2023 und die Anzahl der Wochenstunden in der E-Mail genannt. Gilt dies dann auch wenn der Antrag nicht erneut schriftlich abgegeben wurde?


Dojii

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Eigentlich reicht eine Mail aus, auf die der Arbeitgeber innerhalb von 4 Wochen antworten muss. Tut er das nicht, gilt die Elternteilzeit als genehmigt. Aber sie muss, wie Frau Bader bereits gesagt hat, das (exakte) Datum des Beginns beinhalten. Hast du nur "ab/im Februar" oder eventuell sogar "voraussichtlich ab/im" geschrieben könnte ich mir vorstellen, dass das als zu unspezifisch angesehen wird und daher nicht als Antrag auf Elternteilzeit gilt, sondern nur als Hinweis an den Arbeitgeber, dass du ggf. ab Februar eine Teilzeit planst.


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