Hallo,
ich befinde mich derzeit in Elternzeit die ich aufgrund der Geburt unserer Tochter im April 2021 beantragt habe. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.
Ab Februar 2023 wollte ich wieder Teilzeit arbeiten während der Elternzeit. Den Antrag hat mein Arbeitgeber auch bereits bewilligt.
Nun bin ich aber wieder schwanger. Mein Arbeitgeber wurde bereits informiert und hat mir nach einer erneuten Gefährdungsbeurteilung wieder ein BV ausgesprochen.
Muss mir mein Arbeitgeber ab Februar bis zum Beginn des Mutterschutzes wie bei der ersten Schwangerschaft weiterhin Lohn bezahlen?
von
Sandra H.
am 09.12.2022, 21:16
Antwort auf:
Muss mein Arbeitgeber bei BV während TZarbeit in EZ weiterhin meinen Lohn zahlen
Hallo,
Nein.
Er muss den Lohn zahlen, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden.
Sonst wären Sie ja durch die Schwangerschaft besser gestellt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.12.2022
Antwort auf:
Muss mein Arbeitgeber bei BV während TZarbeit in EZ weiterhin meinen Lohn zahlen
Ja muss er für die Stunden die du gearbeitet hättest
von
misses-cat
am 09.12.2022, 21:22
Antwort auf:
Muss mein Arbeitgeber bei BV während TZarbeit in EZ weiterhin meinen Lohn zahlen
Du bekommst im BV das, was Du ohne BV bzw. Schwangerschaft bekommen würdest.
Wenn der Teilzeitvertrag wirksam geschlossen ist, bekommst DU das, was eben als Lohn vereinbart war.
von
Berlin!
am 10.12.2022, 19:55