Sonnenblume1801
Hallo Frau Bader, am besten ich fange von vorne an. Ich habe im September 2016 unseren Sohn zur Welt gebracht.war dann zwei Jahre in Elternzeit und habe auch in der Schwangerschaft trotz Arbeitsverbot den mir mein Chef erteilt hat meinen normalen Lohn bekommen da mein Beruf gefährlich ist (Schornsteinfeger). Nun habe ich am 31.03.2018 einen Aufhebungsvertrag geschlossen mit ihm da ich bei einem neuen Arbeitgeber anfangen wollte. Ich habe mit dem neuen Arbeitgeber einen unbefristeten Arbeitsvertrag Anfang april gemacht und sollte am 01.07.2018 anfangen zu arbeiten. Anfang Juni bekam ich vom Frauenarzt bestätigt, dass ich wieder schwanger bin und war zu dieser Zeit in der 7 ssw. Ich habe es sofort meinem neuen Chef gesagt und wollte mich auch mit ihm treffen um alles zu besprechen. Es war überhaupt nicht geplant da wir finanziell damit gerechnet haben dass ich wieder arbeiten geheuer hat mir daraufhin ein betriebliches beschäftigungsverbot erteilt. Nun will mein Chef mich nicht bei der Aok anmelden und mir auch keinen Lohn bezahlen. Er meinte zu mir ich solle mich um alles kümmern da das mein Problem jetzt sei und ich soll mich arbeitslos melden da der Vertrag nichtig ist weil ich keinen Tag gearbeitet habe. Ich fühle mich sehr von allen Behörden und Ämter im Stich gelassen und hoffe nun dass Sie mir weiter helfen können. Liebe Grüße
Hallo, der neue AG hat Unrecht. Wenden Sie sich an einen Kollegen vor Ort Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Da hilft nur der Gang vors Arbeitsgericht und das Einklagen der Löhne.
desireekk
Du bist nicht von den Ämtern im Stich gelassen, sondern dein neuer AG macht Mist. Er MUSS Dich anmelden, dann kann er auch sofort die Kosten deines Lohns von der Umlagekasse ersetzt bekommen. Hast Du das Beschäftigungsverbot schriftlich von ihm bekommen? Also:_ schreibe ihm ein Einschreiben, HEUTE noch, setze ihm eine Frist von 1 Woche (also bis 27.7.) um Dir die Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern nachzuweisen, biete ebenfalls an Ersatztätigkeiten in der Firma anzunehmen. Ansonsten kannst Du auch gleich reinschreiben dass Du zum Arbeitsgericht gehen wirst. Das kannst Du dann auch gleich am Montag drauf tun. Gruss und alles Gute D
Mitglied inaktiv
Hat er den Vertrag schriftlich vor Antritt gekündigt? Wenn ich recht verstanden habe, hast Du ihm vor Antritt schon gesagt, dass Du schwanger bist (hätte ich z.B. nicht gemacht) Wenn er den Vertrag nicht vor Antritt noch gekündigt hat, dann gilt er und der Lohn muss gezahlt werden. LG Lilly
Sonnenblume1801
Vielen Dank, dass ihr mir so schnell antwortet. Ja das betriebliche Arbeitsverbot hat er mir schriftlich zugeschickt.ich habe den Arbeitsvertrag im März unterschrieben und im Juni hab ich ihm von meiner Schwangerschaft berichtet und ich hatte am 01.07. Anfangen müssen zu arbeiten und er hat mich nicht gekündigt aber weigert sich um irgendwas zu kümmern bin auf jeden Fall erleichtert dass ihr mir Hoffnung gebt und dass ich weiss was ich machen kann. Liebe Grüße
Felica
Was ich nicht ganz verstehe, wenn er nichts macht, sich um nichts kümmert, wie hast du dann ein BV wegen der Arbeit bekommen? oder wie soll man den Satz hier verstehen: Es war überhaupt nicht geplant da wir finanziell damit gerechnet haben dass ich wieder arbeiten geheuer hat mir daraufhin ein betriebliches Beschäftigungsverbot erteilt. Dir wird aber nur wohl Klageweg bleiben. Würde ihm auch noch mal schriftlich eine Frist setzen, ihm dort auch ganz klar deine Arbeitskraft anbieten und auch sagen wenn er dem nicht nachkommt, du nur den Klageweg siehst. Theoretisch kann er dich ja auch ans Telefon setzen, klar auf Dächer darfst du nicht steigen, aber das muss er erst prüfen. Hat er geeignete Ersatzarbeit, dann musst du diese auch annehmen. Das du mit Sicherheit nach der EZ die Kündigung bekommen wirst denke ich ist dir klar. Ist halt ziemlich doof gelaufen. Sollte der Arzt ein BV ausgesprochen haben, würde ich das aufheben lassen. Sonst zahlt auch das Arbeitsamt nicht. Für die bist du in dem falle nicht arbeitsfähig und vermittelbar. meinst du das mit in Stich gelassen wegen Ämter und Behörden?
Mitglied inaktiv
Schornsteinfeger machen ja noch andere Sachen außer auf Dächer zu klettern und Schornsteine zu fegen. Zum Beispiel die Abgasmessung an den Heizanlagen. Und da sehe ich nicht, warum man das nicht auch schwanger machen könnte. Bei uns kommt der Schornsteinfeger einmal für die Abgasmessung und ein anderes Mal für die Reinigung des Schornsteins. Ein ausgebildeter Schornsteinfeger kann beides. Ob das Beschäftigungsverbot so haltbar ist? Ich habe Zweifel.
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