missyanscha
Hallo Fr. Bader, bei uns in der Praxis steht im April ein lang angekündigter Arbeitgeberwechsel an, nun bin ich unerwartet Schwanger geworden, was in meinem Alter( 42 Jahre) und schon zweifache Mutter schon eine herrausforderung ist , da ich noch in der Frühschwangerschaft bin und zwischen meinen beiden Kinder schon einige Fehlschwangerschaften hatte, stehe ich jetzt vor diversen Fragen, die Sie mir hoffendlich beantworten können. Noch habe ich noch keinen Mutterpass und bin noch nicht verpflichtet meiner noch Arbeitgeberin von meiner Schwangerschaft in Kentniss zu setzten. Nun haben wir Arbeitnehmerinnen heute ein Schreiben bekommen das sich Übergang Ihres Arbeitsverhältniss von Fr. Dr zu Fr. Dr. Unterrichtung gemäß $ 613aAbsatz 5 BGB nennt. Nun meine Fragen sollte ich meiner noch Arbeitgeberin von meiner Schwangerschaft in Kentniss setzten? oder von dem Widerspruch gebrauch machen, welches zur Folge hätte das Sie mir kündigt , ich somit Arbeitslosengeld bekomme und die neue Cheffin nicht gleich eine Schwangere Mitarbeiterin bekommt. Meine Koleginnen und Altcheffin somit nicht durchdrehen...oder sollte ich vor Arbeitgeberinnen wechsel meine neue Cheffin in Kentniss setzen, so das diese sich überlegen kann was sie nun macht, oder alles auf mich zukommen lassen???? Ich hoffe, dass Sie mir schnell Antworten, denn diese Unterrichtung soll bis nächste Woche Die unterschrieben wieder vorgelegt werden. Lg A.
Hallo, ich kann Ihr Problem gar nicht nachvollziehen. Natürlich würde ich weder kündigen noch dem Übergang wiedersprechen. Sie haben einen neuen Ag - und das gibt Ihnen in der Schwangerschaft u der EZ Sicherheit. Liebe Grüße NB
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