Dani91
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und seit 21 Monaten in Elternzeit. Die Elternzeit würde bis Februar 2016 gehen. Nun bin ich mit dem 2. Kind in der 15. Woche schwanger. Wann muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren oder muss ich das gar nicht, sondern erst, wenn das Baby im Juni 2015 auf die Welt kommt. Da ich in der Zeit noch in Elternzeit wäre, bin ich mir nicht sicher. Mfg Dani
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bäder, mein Mann hat für den 6. und 10. LM Elterngeld beantragt. Der 6. LM beginnt Mitte März. Evtl wird es zum 01.04. einen Arbeitgeberwechsel geben. Wie ist hier vorzugehen? Muss der neue Arbeitgeber den Zeiträumen zustimmen?Was passiert wenn er den 2. Monat nicht genehmigt bekommt?
Sehr geehrte Frau Dr. Bader, ich befinde mich aktuell bei meinem Hauptarbeitgeber (unbefristetes Beschäftigtunsverhältniss) mit meinem zweiten Kind in meinem zweiten Jahr Elternzeit (ursprünglich ein Jahr beantragt, aber durch Zustimmung des Arbeitgebers auf zwei Jahre verlängert); diese endet am 29.05.22. Seit 11.2021 arbeite ich mit vorliege ...
Guten Tag Frau Bader, Kurz zu den Eckdaten meines Falls: Unsere Tochter wurde am 28.03.22 geboren. Derzeit befinde ich mich also im Mutterschutz und habe anschließend bereits Elternzeit beantragt die ich per Einwurf Einschreiben an meinen Arbeitgeber geschickt habe. Eine direkte Rückmeldung zum Antrag auf Elternzeit vom Arbeitgeber habe ich no ...
Hallo Frau Bader, Ich habe die Kündigung nun vom Arbeitgeber erhalten. Muss ich diese jetzt einfach akzeptieren da Sie ja meinten die Aufsichtsbehörde würde der Kündigung wegen Geschäftsaufgabe sicher zustimmen? Muss ich mich trotzdem beim Arbeitsamt melden? Desweiteren hatte ich meinen Arbeitgeber gefragt was mit meinen restlichen Urlaubsta ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit noch schwanger und erwarte Ende August mein Kind. Mein AG wird voraussichtlich zu Ende des Jahres (31.12.2022) schließen, ob das dann eine Insolvenz ist weiß ich nicht, würde es eher als eine geplante Abwicklung bezeichnen. Es ist noch nichts offizielles schriftliches verkündet, bisher nur Thema bei der Ver ...
Ich bin im zweiten Jahr der Elternzeit und muss jetzt versuchen, in Teilzeit zu arbeiten, um etwas Geld zu verdienen. Mein Job ist über 170 km entfernt und es lohnt sich nicht, in Teilzeit zu diesem Job zurückzukehren. Die Reisekosten würden mehr betragen, als ich verdienen würde. Ich möchte meinen alten Vertrag behalten, da ich am Ende meiner Elte ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich werde ab Oktober wieder in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber während meiner Elternzeit anfangen. Jetzt bin ich schwanger und frage mich, ob der neue Teilzeitvertrag aufgehoben werden kann, wenn ich vor Antritt bekannt gebe, dass ich schwanger bin. Ich habe erst Mitte September meinen ersten FA Termin, solange möchte i ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit, noch bis 09/2023, mein Elterngeld ist bereits ausgelaufen. Nun möchte ich 30 Std bei einem anderen Arbeitgeber (befristete Stelle bis 09/23) anfangen (> 500 EUR), dieser wird mit deren Anforderung zu meinem 1.AG. Im Gespräch wies mich nun der neue Arbeitgeber außerdem darauf hin, ...
Hallo Frau Bader, 1. Anliegen: Mein Arbeitgeber zahlt eine Inflationsprämie zweiteilig. Während der zweiten Auszahlung bin ich aber schon in Elternzeit. Daher verweigert er mir die zweite Auszahlung. Laut meinen Recherchen im Internet stoße ich allerdings auf andere Informationen, nämlich das mir die Auszahlung auch in Elternzeit zusteht. 2 ...
Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?
- Änderung des Arbeitsvertrags nach Verkündung von Schwangerschaft
- Lügen
- Kindergartenausflüge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis
- Fahrtkosten