emily2208
Gutem tag, Ist es rechtens das der Arbeitgeber die Bestätigung erst raus gibt , sobald er die Geburtsurkunde hat ? Ich dachte immer man muss es mit dem mutterschutz einreichen halt . Ebenso will er wissen wer das Kindergeld nimmt? Angeblich wird der Urlaub um 12 Prozent gekürzt? Aber warum ?
Hallo, 1. Was für eine Bestätigung? 2. Der Urlaub wird für jeden Monat um 1/12 vom Jahesurlaub gekürzt, den Sie komplett in EZ sind. Liebe Grüße NB
cube
Die Geburtsurkunde kannst du nachreichen. Wenn du im öffentlichen Dienst bist oder Versorgungsbezüge erhältst, zahlt der Dienstherr bzw. AG das Kindergeld. Daher muss er dann auch wissen, wer es nimmt bzw. ob du es nimmst. Während der Ez kann der AG den Urlaub um jeweils 1/12 pro Monat Elternzeit kürzen. Ich nehme an, die 12 % sind ein Versehen.
mellomania
bei uns wird die ez auch erst bestätigt, wenn die geburtsurkunde vorliegt. du musst ja 7 wochen vor beginn der EZ diese einreichen und man geht davon aus, dass die ausstellung der geburtsurkunde innerhalb einer woche da ist. dann passt die frist. und ja, der urlaubsanspruch wird natürlich gekürzt für die monate, in denen du voll in EZ bist. das recht hat der AG. überleg mal du gehst drei jahre in EZ und kommst mit 90 tagen resturlaub zurück. das will kein AG. du erwirbst nur im mutterschutz anteilig urlaubsanspurch.
drosera
Du kannst doch die Elternzeit unabhängig von der Geburtsurkunde einreichen. vor, während und nach der Entbindung. Es muss halt nur 7 Wochen vor Beginn der Zeit beim AG sein. Die Geburtsurkunde kannst du nachreichen, bei mir war die auch erst 10 Tage nach Anmeldung des Kindes da. Und dann schickt dir der AG darauf die Bestätigung der Elternzeit und der Mutterschutzzeit.
Felica
Ich habe jetzt die ganze Zeit überlegt wo das Problem ist. Wozu eine Bestätigung? Setzt ja voraus das es da was zu bestätigen gäbe. Aber das ist bei der Mitteilung der EZ doch gar nicht der Fall. Bestenfalls hat man daheim dann einen wisch wo drauf steht das der AG einem bestätigt das er die Mitteilung erhalten hat, mehr nicht. Der AG hat doch gar kein Mitspracherecht bei der EZ, er darf sie nicht ablehnen oder sonstwas. Wichtig ist nur das er weiss wie lange man EZ nimmt. Also von wann bis wann und das schriftlich. Er kann natürlich einem Beweis dafür anfordern das derjenige überhaupt ein Anrecht auf EZ hat. Und das beweist man genau durch die Geburtsurkunde. Die man ja recht zeitnah bekommt. Braucht man ja auch wegen EG, Kindergeld, Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld usw.
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