emily2208
Gutem tag, Ist es rechtens das der Arbeitgeber die Bestätigung erst raus gibt , sobald er die Geburtsurkunde hat ? Ich dachte immer man muss es mit dem mutterschutz einreichen halt . Ebenso will er wissen wer das Kindergeld nimmt? Angeblich wird der Urlaub um 12 Prozent gekürzt? Aber warum ?
Hallo, 1. Was für eine Bestätigung? 2. Der Urlaub wird für jeden Monat um 1/12 vom Jahesurlaub gekürzt, den Sie komplett in EZ sind. Liebe Grüße NB
cube
Die Geburtsurkunde kannst du nachreichen. Wenn du im öffentlichen Dienst bist oder Versorgungsbezüge erhältst, zahlt der Dienstherr bzw. AG das Kindergeld. Daher muss er dann auch wissen, wer es nimmt bzw. ob du es nimmst. Während der Ez kann der AG den Urlaub um jeweils 1/12 pro Monat Elternzeit kürzen. Ich nehme an, die 12 % sind ein Versehen.
mellomania
bei uns wird die ez auch erst bestätigt, wenn die geburtsurkunde vorliegt. du musst ja 7 wochen vor beginn der EZ diese einreichen und man geht davon aus, dass die ausstellung der geburtsurkunde innerhalb einer woche da ist. dann passt die frist. und ja, der urlaubsanspruch wird natürlich gekürzt für die monate, in denen du voll in EZ bist. das recht hat der AG. überleg mal du gehst drei jahre in EZ und kommst mit 90 tagen resturlaub zurück. das will kein AG. du erwirbst nur im mutterschutz anteilig urlaubsanspurch.
drosera
Du kannst doch die Elternzeit unabhängig von der Geburtsurkunde einreichen. vor, während und nach der Entbindung. Es muss halt nur 7 Wochen vor Beginn der Zeit beim AG sein. Die Geburtsurkunde kannst du nachreichen, bei mir war die auch erst 10 Tage nach Anmeldung des Kindes da. Und dann schickt dir der AG darauf die Bestätigung der Elternzeit und der Mutterschutzzeit.
Felica
Ich habe jetzt die ganze Zeit überlegt wo das Problem ist. Wozu eine Bestätigung? Setzt ja voraus das es da was zu bestätigen gäbe. Aber das ist bei der Mitteilung der EZ doch gar nicht der Fall. Bestenfalls hat man daheim dann einen wisch wo drauf steht das der AG einem bestätigt das er die Mitteilung erhalten hat, mehr nicht. Der AG hat doch gar kein Mitspracherecht bei der EZ, er darf sie nicht ablehnen oder sonstwas. Wichtig ist nur das er weiss wie lange man EZ nimmt. Also von wann bis wann und das schriftlich. Er kann natürlich einem Beweis dafür anfordern das derjenige überhaupt ein Anrecht auf EZ hat. Und das beweist man genau durch die Geburtsurkunde. Die man ja recht zeitnah bekommt. Braucht man ja auch wegen EG, Kindergeld, Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld usw.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau RAin Bader, ich bitte Sie höflichst um Mitteilung, ob ich meinem Arbeitgeber die Geburtsurkunde unseres Kindes nach der Geburt vorlegen muss. Ich werde nach der Geburt unmittelbar in Elternzeit gehen, somit fallen also keine SV-Beiträge (verminderter Satz Pflegeversicherung) an. Mir wäre eine Vorlage nicht so recht. Würde es h ...
Hallo Frau Bader, gibt es eine gesetzliche Verpflichtung (§ ?) meinem Arbeitgeber eine Geburtsurkunde meines Kindes vorzulegen? Ich habe bereits zwei Kinder und musste meinem Arbeitgeber nie eine Geburtsurkunde übersenden, um die Elternzeit bescheinigt zu bekommen oder die anderen notwendigen Unterlagen zu erhalten. Bei der dritten Elternzei ...
Hallo Frau Bader, unsere Tochter ist mittlerweile 3 Wochen alt und vor einigen Tagen haben wir die Geburtsurkunden erhalten. Zur Beantragung der Elternzeit lag sie noch nicht vor. Die Bestätigung meines Antrags habe ich von meinem Arbeitgeber auch schon erhalten. Ich möchte nichts falsch machen, daher meine Frage. Vielen Dank schon mal. ...
Sehr geehrte Fr. Bader, Arbeitgeber bzw Steuerkanzlei benötigt eine Geburtsurkunde nach der Geburt von meinem Sohn. Darf ihm diese ausgehängt werden und für was wird diese gebraucht? Danke schon einmal und mit freundlichen Grüßen
Guten Tag Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Kindes eine Kopie der Geburtsurkunde an meinen Arbeitgeber gesendet. Jetzt würde mich interessieren, wie lange der diese den aufbewahren darf? Solange wie meine Elternzeit geht oder bis zur Beendigung meines Arbeitsverhältnisses? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, ich übe aktuell einen Minijob & Saisonarbeit aus. Nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch für eine Vollzeitstelle. jetzt zu meiner Frage: ist es möglich, dass ich bei meinem Minijob/Saisonarbeit die Schwangerschaft bekannt gebe ohne, dass mein neuer potentieller Arbeitgeber das über die Krankenkasse oder oder erfährt? ...
Liebe Frau Bader, folgender Frage: ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem Vollzeitvertag angestellt, aktuell in Elternzeit. Nebenberuflich bin ich in der Elternzeit selbstständig mit Psychotherapie. Bei erneuter Schwangerschaft werde ich die Elternzeit beenden und in Mutterschutz gehen. Wie ist es mit dem Arbeitgeberzuschuss für d ...
Sehr geehrte Frau Bader, von Januar 2024 - Februar 2025 war ich krankgeschrieben. Zum 31.5.2024 habe ich einen Aufhebungsvertrag beim alten AG unterzeichnet und von Juni 2024 - Februar 2025 weiterhin Krankengeld bezogen. Ab 01.03.2025 habe ich einen neuen Arbeitsgeber und am 04.03.2025 wurde bei einer Vorsorgeuntersuchung eine Schwangerschaft i ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwester passt auf Bruder auf
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname