Minime032020
Hallo Frau Bader, unsere Tochter ist mittlerweile 3 Wochen alt und vor einigen Tagen haben wir die Geburtsurkunden erhalten. Zur Beantragung der Elternzeit lag sie noch nicht vor. Die Bestätigung meines Antrags habe ich von meinem Arbeitgeber auch schon erhalten. Ich möchte nichts falsch machen, daher meine Frage. Vielen Dank schon mal. Freundliche Grüße Minime
Hallo, ich würde sie unaufgefordert hinschicken. Liebe Grüße NB
drosera
Hi, wenn dein AG dir das gemeldete Gwburtsdatum glaubt und sie nicht verlangt, dann brauchst du sie nicht zuschicken. Wäre aber wohl ungewöhnlich. Und: ja, der AG kann eine Kopie der Urkunde verlangen.
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