Guten Tag Frau Bader,
ich habe nach der Geburt meines Kindes eine Kopie der Geburtsurkunde an meinen Arbeitgeber gesendet. Jetzt würde mich interessieren, wie lange der diese den aufbewahren darf? Solange wie meine Elternzeit geht oder bis zur Beendigung meines Arbeitsverhältnisses?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
von
anbu_27
am 26.04.2021, 10:43
Antwort auf:
Aufbewahrungsfrist Geburtsurkunde beim Arbeitgeber
Hallo,
das kommt in die Personalakte. Diese muss nach dem Ausscheiden noch drei Jahre ab Ende des Jahres des Ausscheidens aufgehoben werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2021
Antwort auf:
Aufbewahrungsfrist Geburtsurkunde beim Arbeitgeber
Die gehört in deine Personalakte. Unter anderem wird die auch für die Betriebsprüfung durch die Dt. Rentenversicherung als Nachweis benötigt. Du zahlst dann ja keinen Zuschlag zur Pflegeversicherung mehr und dafür muss der AG einen Nachweis führen, also z.B. Kinderfreibetrag bei der Steuer, Geburts- oder Adoptionsurkunde.
von
KielSprotte
am 26.04.2021, 14:51