Mitglied inaktiv
Hallo, ich arbeite in einem Heim f. Kinder und Jugendliche, habe jetzt erst nach meiner Elternzeit dort wieder mit 30 Stunden angefangen, argbeite wg. meiner Kinder hauptsache in der Nachtbereitschaft. Wenn ich jetzt schwanger bín darf ich das nicht mehr, so leidet unser Familienalltag da ich dann jeden Nachmittag arbeiten muß. Ich würde gerne einige Wochen verschweigen dass ich schwanger bin, auch aus dem Grund da ich bei meinem Sohn in der 10. Woch e Blutungen bekam und ein Abort drohte. Davor möchte ich nicht unbedingt dass alle Kollegen von meiner SS wissen. Muß ich es sofort sagen? Habe auch schon ernsthaft darüber nachgedacht erst nach sechs Wochen zur FÄ zu gehen, aber da bin ich doch zu ängstlich falls irgentwas ist, mache ich mir ewig Vorwürfe. Blöd ist auch , dass ich zwischen meinen ersten beiden Kindern auch in der Einrichtung schwanger arbeitete und nach 3 Monaten wieder in den Mutterschutz ging. Geplant war das so jetzt nicht. Ich wollte schon arbeiten. Bin jetzt zwei Wochen da und stellte heute durch einen Test fest, dass ich evt. Schwanger bin. Vielen Dank im Vorraus Jessy
Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Im Grunde musst Du Deinem Chef schon sagen das Du schwanger bist(auch wenn ich deine Angst zwecks Fehlgeburt nachvollziehen kann,vielleicht kann er ja dicht halten)! Ich habe damals wieder in dem Unternehmen angefangen, wo ich 3 Jahre gelernt hatte. Ich war 1 Woche da und ich gab den Schein"in der 5. SSW" ab! Mein Chef hat auch voll abgekotzt. Aber cih hatte so viel Ruhe in dem vorherigen Geschäft, ads es halt schneller ging als geplant: Ich würde ehrlich sein und kündigen darf er Dich doch dann eh nicht mehr(soweit ich weiß). Geh zum Frauenarzt und lass es Dir bestätigen, da bist Du auf der sicheren Seite! Viel Glück!
Ähnliche Fragen
Ab wann MUSS der Arbeitgeber wissen,daß man schwanger ist,wenn man schwanger(ca. 13.Woche) in ein NEUES Arbeitsverhältnis kommt?
Hallo Frau Bader, ich bin in der 10. Woche schwanger und habe einen Minijob. Gibt es eine rechtl. Bestimmung bis wann ich meinen Arbeitgeber ueber meine Schwangerschaft in Kenntniss setzen muss? Ich bin mir ziemlich sicher, dass mein Arbeitgeber nicht sehr begeistert sein wird, habe ich einen sogenannten Kuendigungsschutz? Und ausserdem interes ...
Hallo, ich bin eigentlich in einer Reha als Physiotherapeutin angestellt, befinde mich derzeit aber in Elternzeit und arbeite auf 450,- basis in einer kleinen Praxis. Nun bin ich wieder Schwanger und leider auch die erste Schwangere mit der meine Chefin es überhaupt zu tun hat. Wem muss sie die schwangerschaft melden. Ich meine dem Gewerbeaufsic ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Sehr geehrte Fr. Bader Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025 meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...
Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss. 1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit