Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin in der 10. Woche schwanger und habe einen Minijob. Gibt es eine rechtl. Bestimmung bis wann ich meinen Arbeitgeber ueber meine Schwangerschaft in Kenntniss setzen muss? Ich bin mir ziemlich sicher, dass mein Arbeitgeber nicht sehr begeistert sein wird, habe ich einen sogenannten Kuendigungsschutz? Und ausserdem interessiert mich noch, ob mir dann Elterngeld oder Erziehungsgeld zusteht und wo ich das beantragen kann. Ist das Elterngeld abhaengig vom Einkommen des Ehemanns? Vielen Dank fuer Ihre Zeit. LG Ulli
Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Liebe Grüsse, NB
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