Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber nicht die Fehlgeburt mitgeteilt

Frage: Arbeitgeber nicht die Fehlgeburt mitgeteilt

Sarahli1989

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Hallo habe folgendes Problem. Ich war letztes Jahr schwanger im Oktober und im November habe ich es verloren. Teilte meinem Arbeitgeber mit das ich schwanger bin. Nach der Fehlgeburt war ich nicht ganz bei mir da es hintereinander schon die dritte Fehlgeburt war. Gab meinen Arbeitgeber aber keine Info über die Fehlgeburt. Nun wurde ich aber im Dezember wieder schwanger. Und lief es jetzt weiter so laufen. Nun meldete sich aber nach fast 10 Monaten bei mir da etwas zu klären wer Zweck et und mutterschutzgeld. Was steht mir nun bevor oder was kann ich machen. Danke für eure antworten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe nicht, was dazwischen war. Bitte Frage neu stellen mit Zusatzinformtionen. Liebe Grüße NB


3wildehühner

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Verständnisfrage: Warst du die ganze Zeit AU? Oder hast du gearbeitet?


MamaausM

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Na klar meldet der sich. Die Schwangerschaft im Okt hast du gemeldet. Warst dann nach der Fehlgeburt AU? Die ganze Zeit Okt schwanger wäre jetzt im August Geburt Bei schwanger erst im dez sind das erst okt


Ani123

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Wenn Sie ihrem AG nicht die Fehlgeburt mitgeteilt haben, was haben sie in der Zeit nach der Fehlgeburt bis zur Feststellung der neuen Schwangerschaft gemacht? Haben Sie regulär gearbeitet? Wenn ja, wäre es doch spätestens aufgefallen wegen dem Eintritt vom Mutterschutz, weil sich der nach hinten verschoben hat. Ich hoffe nicht, dass sie den Mutterschutz zu Tag X mit Fehlgeburt im Oktober angetreten haben, weil das wäre falsch, denn es fällt auf wenn der vorgeburtliche Mutterschutz plötzlich mehr als ca. 6 Wochen beträgt. Haben Sie einfach weiter gearbeitet und sind nicht in Mutterschutz gegangen hätte dem AG das auffallen müssen und er sie darauf hinweisen müssen, dass sie freiwillig im Mutterschutz arbeiten. Da er das laut ihrer Nachricht nicht gemacht hat frage ich mich, was genau in der Zeit gewesen ist. Wenn Sie im BV waren für die Schwangerschaft welche im Oktober in einer Fehlgeburt endete, endete das BV. Somit meldepflichtig, weil sie dann hätten arbeiten müssen. Eine AU wäre der richtige Weg gewesen, wenn sie nicht hätten arbeiten können. Da ihr AG nicht von der Fehlgeburt weiß kann ich verstehen, dass er jetzt ein Gespräch möchte um Klarheit zu haben. Denn 2-3 Monate länger Schwangerschaft als geplant gibt es nicht.


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